Ist der Gutachter befangen? : Prozess um Samuraischwert-Mord vertagt
Mit Spannung wurde der Prozess am Stuttgarter Landgericht erwartet, doch nach ein paar Minuten war schon wieder alles vorbei - vorerst.

Flatterband im Gerichtssaal, strenge Abstandsregeln und ein vermummter Angeklagter mit Mundschutz: Der mit Spannung erwartete Samuraischwert-Prozess hat unter dem Eindruck der Corona-Krise vor dem Stuttgarter Landgericht begonnen. Der Vorwurf: Der Angeklagte (31) soll seinen früheren Mitbewohner auf offener Straße mit einem Samuraischwert getötet haben. Zeugen hatten den Gewaltexzess im vergangenen Sommer mit Handykameras aufgenommen, schnell fanden die Filme den Weg ins Internet.
Der Angeklagte, der aus Jordanien stammt, ließ erklären, dass er keine Angaben zur Tat machen werde. Kurz darauf war der Verhandlungstag auch schon wieder vorbei: Die Verhandlung wurde wegen eines Befangenheitsantrags der Verteidiger gegen den vom Gericht beauftragten psychologischen Gutachter vertagt.
Der Angeklagte hat mit seinem Opfer zusammengewohnt
Der Mann, der schweigend und mit gesenktem Kopf auf der Anklagebank sitzt, hatte sein Opfer im vergangenen Sommer vor dessen Haustür abgepasst und das Schwert gezogen. Vor den Augen der elfjährigen Tochter des Mannes setzte er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft die ersten Stiche, bevor er seinen fliehenden Ex-Mitbewohner bis auf die Straße verfolgte. „Mit voller Wucht“ und „fortwährend“ habe er mit der 73 Zentimeter langen Waffe auf den 36-Jährigen eingestochen, bis er den sterbenden Mann zurückließ und die Flucht ergriff, heißt es in der Anklageschrift.

Der nun umstrittene Gutachter spielt eine tragende Rolle im Verfahren. Er soll den Prozess verfolgen und sich ein Bild unter anderem von der Schuldfähigkeit des Angeklagten machen. Der Sachverständige hatte bereits ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten übersandt. Allerdings hatte er den Angeklagten auch noch aufgesucht, nachdem dieser bereits die weitere Zusammenarbeit verweigert hatte. Der Gutachter hat damit das „Schweigerecht untergraben“, behaupten die Verteidiger.
Das Motiv ist im persönlichen Bereich zu suchen
Die Beweise gegen den angeklagten Mann scheinen wegen der Videoaufnahmen und der öffentlichen Tat mitten in einem Hochhausviertel eindeutig. Weniger bekannt ist dagegen, warum sich der Asylbewerber für die Attacke entschieden hatte. Das Motiv, so die Staatsanwaltschaft, sei am ehesten im persönlichen Bereich zu suchen. Opfer und Täter hätten sich schon früher häufiger gestritten.