Der hauptverdächtige Andreas S. (r.) sitzt mit seinem Anwalt im Gerichtssaal.
Der hauptverdächtige Andreas S. (r.) sitzt mit seinem Anwalt im Gerichtssaal. AFP/Uwe Anspach

Im Januar dieses Jahres wurden die Polizeianwärterin Yasmin B. (24) und ihr erfahrenerer Kollege Alexander K. (29) im Einsatz mit einem Gewehr erschossen. Die beiden führten im Kreis Kusel gerade eine Verkehrskontrolle durch, als das Feuer auf sie eröffnet wurde. Bereits seit Monaten stehen nun der 39 Jahre alte Andreas S. als Haupttäter und Florian V. (33) als Mittäter vor Gericht. Nun neigt sich der Prozess dem Ende zu. Für Andreas S. könnte dieser nun mit lebenslanger Haft enden.

Polizistenmord von Kusel: Lebenslange Haft gefordert

Für Oberstaatsanwalt Stefan Orthen ist die Sache klar. In seinem Plädoyer, das er am Dienstag vor dem Landgericht Kaiserslautern hielt, sah er bei der Tat mehrere Mordmerkmale erfüllt. Die Erschießung der beiden jungen Polizisten habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt erklärte er und forderte eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung der besondere Schwere der Schuld. Das würde eine vorzeitige Haftentlassung nahezu unmöglich machen. 

Als Mordmerkmale führte er Verdeckung einer anderen Straftat und Habgier an. Schließlich habe Andreas S. die Polizisten getötet, damit seine Jagdwilderei nicht auffalle und er sein gewildertes Wild gewinnbringend verkaufen könne. 

Polizistenmord von Kusel: Keine Strafe für Mittäter

Für Mittäter Florian V. forderte Staatsanwalt Orthen hingegen keine Strafe. Zwar habe auch der sich der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig gemacht, letztendlich aber wesentlich zur Aufklärung des Falles beigetragen. 

Der Hauptangeklagte Andreas S. hatte im Prozess eingeräumt, den Polizisten getötet zu haben, allerdings habe er aus Notwehr geschossen. Für den Tod der Polizistin hatte er den Nebenangeklagten verantwortlich gemacht, was dieser allerdings stets bestritten hatte. Die Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden. Nach psychiatrischen Gutachten sind beide voll schuldfähig.

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Die Plädoyers hatten sich am Dienstag verzögert, nachdem der Anwalt des Hauptangeklagten dem Vorsitzenden Richter Raphael Mall Befangenheit vorgeworfen hatte. Nach einer Beratung wurde der Prozess aber wieder fortgesetzt. Das Urteil soll am 30. November fallen.