Ein hessischer Polizist von hinten. (Symbolfoto)
Ein hessischer Polizist von hinten. (Symbolfoto) Imago/Jan Huebner

Es ist ein handfester Skandal, der das Vertrauen in die Polizei tief erschüttern dürfte: Zwei Beamte der Kriminalpolizei in Südhessen haben offenbar im Haus eines Toten Bargeld und andere Wertgegenstände gestohlen. Eine Überwachungskamera hatte die Tat der beiden aufgezeichnet. Gegen Sie wird nun ermittelt.

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In Wohnung eines Toten: Polizisten lassen Geld mitgehen

Wie der Hessische Rundfunk (hr) berichtet, wird einem 54 Jahre alten Kriminalbeamten und seiner 52-jährigen Kollegin gemeinschaftliche Unterschlagung vorgeworfen. Der Tatbestand des Diebstahls sei in diesem Fall nicht möglich, da der Beklaute zum Tatzeitpunkt bereits tot war. Daher wird wegen Unterschlagung den Erben gegenüber ermittelt.

Die Tat ereignete sich im November 2022 in Ober-Ramstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg). Die beiden Beamten seien wegen eines Todesermittlungsverfahrens in der Wohnung gewesen und sollten den Tatort aufnehmen. Dabei handelt es sich um eine Routinetätigkeit, zu der es immer kommt, wenn die Polizei überprüfen will, ob es sich um einen natürlichen Tod gehandelt habe, oder ob ein Verbrechen infrage kommt. In diesem Fall handelte es sich allerdings um einen natürlichen Tod.

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Polizisten beklauen Toten – und werden gefilmt

Zum Verbrechen kam es wohl erst beim folgenden Polizeieinsatz: Wie die Staatsanwaltschaft gegenüber dem hr erklärte, sollen die Beamten dabei einige 50-Euro-Scheine und nicht näher beschriebene Gegenstände aus der Wohnung entwendet haben. Dabei wurden sie von einer Überwachungskamera gefilmt. Laut Staatsanwaltschaft geht man von einer Schadenssumme im dreistelligen Bereich aus. 

Der Tote hatte seine Wohnung mit Videokameras überwachen lassen. Angehörige wandten sich später mit den Videoaufnahmen an die Polizei. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.

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Wie der Hessische Rundfunk berichtet, hat der 54-jährige Kripo-Beamte die Tat bereits eingeräumt und sich entschuldigt. Seine Kollegin soll von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht haben.