Oberlandesgericht kassiert Masken-Gegner-Urteil aus Weimar
Ein Richter aus Weimar überschritt seine Kompetenzen. Nun machte das Oberlandesgericht in Jena seine Entscheidung rückgängig.

Es war ein handfester Justiz-Skandal: Vor einigen Wochen hatte ein Richter aus dem thüringischen Weimar die Schutzmaßnahmen vor dem Coronavirus an zwei Schulen aufgehoben und damit zahlreiche Kinder gefährdet - und das obwohl er überhaupt nicht dazu berechtigt war. Nach zahlreicher Kritik von Kollegen wurde das Urteil nun kassiert.
Im April kippte ein Richter rechtswidrig die Maskenpflicht an Schulen
Was war geschehen: Anfang April hatte der Familienrichter die Maskenpflicht an zwei Schulen in der Stadt per einstweiliger Verfügung gekippt. Geklagt hatte die Mutter zweier Kinder, die behauptete, ihre Kinder würden durch das Tragen der Masken beeinträchtigt. Wie der Spiegel berichtet, sei dem Richter dieser Fall gezielt zugespielt worden, um ein solches Urteil zu erwirken. Das Magazin sah Hinweise auf ein Netzwerk von Corona-Leugnern unter Juristen die auf das Entstehen solcher Urteile und deren Verbreitung hinarbeiten.
Die Mutter der beiden Kinder zog nicht nur vors Familiengericht, sondern auch vors Verwaltungsgericht. Dort scheiterte sie jedoch mit ihren Anliegen, die Maskenpflicht an Schulen zu kippen. Die dortigen Richter wiesen die Eilanträge allerdings zurück und bezeichneten den Beschluss des Familienrichters als offensichtlich rechtswidrig. Ihr Vorwurf: Der Familienrichter habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden oder Vertretern als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen. Dennoch blieb der Beschluss des Amtsrichters zunächst in Kraft, weil er nur von einem ordentlichen Gericht aufgehoben werden konnte.
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Das übernahm nun das Oberlandesgericht in Jena. Das stellte fest: Familiengericht fehle es an einer „Regelungskompetenz“, um die Anordnungen zur Masken- und Abstandspflicht außer Kraft zu setzen. Die gerichtliche Kontrolle dieser Maßnahmen obliege „allein Verwaltungsgerichten“. Damit bestätigt das OLG die Einschätzung mehrerer Juristen, die Zweifel an der Zuständigkeit des Weimarer Gerichts geäußert hatten. Gegen die Entscheidung des OLG kann Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
Gegen den Familienrichter am Weimarer Amtsgericht wird derweil wegen des Verdachts der Rechtsbeugung ermittelt. Seine Wohnung wurde durchsucht und sein Handy beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft sieht Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte „willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat“. Es bestehe ein Anfangsverdacht, dass er sich bei dieser Entscheidung „bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat“.