Immer wieder gibt es Streit um nackte Haut in der Öffentlichkeit.
Immer wieder gibt es Streit um nackte Haut in der Öffentlichkeit. imago

Pünktlich zum Saisonstart hat die Stadt Göttingen ein umstrittenes Verbot gekippt: Seit Dienstag dürfen nicht nur Männer, sondern auch Frauen oben ohne im Schwimmbad platschen. Wichtige Einschränkung: Die Freizügigkeit gilt nur an Wochenenden!

Das Thema wurde zum Zankapfel, nachdem im Oktober 2021 ein Bademeister im Erlebnisbad Eiswiese der niedersächsischen Stadt die Polizei gerufen hatte: Die Frau habe gegen die Badeordnung verstoßen, als sie oben ohne ins Wasser stieg. Anstatt es bei einem Hinweis auf die Badeordnung bewenden zu lassen, wurde die Frau aus dem Bad geworfen und erhielt Medien zufolge Hausverbot. Der peinliche Vorfall entzündete einen Shitstorm in den sozialen Medien. Sogar die Antidiskriminierungsstelle des Bundes schaltete sich ein.

„Gleiche Brust für alle“: Bündnis fordert Gleichbehandlung für alle Geschlechter

Ein Bündnis „Gleiche Brust für alle“ kämpfte für die Änderung der Badeordnung, mit Erfolg. Ursprünglich forderte das Göttinger Frauenforum, Initiatorin der Freibrust-Aktion, laut Göttinger Tageblatt, eine Regelung, dass „lediglich die ‚primären Geschlechtsorgane‘ vollständig“ bedeckt sein müssten, so wie es in München geregelt sei. Unterschiedliche Regelungen für Menschen unterschiedlichen Geschlechts seien diskriminierend und sollten auch nicht per Hausrecht möglich sein.

Das ging der Stadt Göttingen offenbar zu weit: Brustfreiheit gibt es testweise nun zwischen dem 1. Mai und dem 31. August an Wochenenden. Das Bündnis „Gleiche Brust für alle“ kündigte bereits an, nachzulegen, weil ihr die Regelung nicht weit genug geht.

Kein pauschales Busenverbot, aber Hausordnung kann Einschränkungen regeln

Ein pauschales Oben-ohne-Verbot gibt es nicht, es kann allerdings in der Badeordnung verfügt werden. Am Meer und an Seen gilt in Deutschland grundsätzlich: Oben ohne ist zulässig. Die Hausordnung der Berliner Bäderbetriebe beinhaltet keine geschlechtsspezifischen Regelungen, vielmehr heißt es dort: „In den Schwimmbädern ist von allen Badegästen handelsübliche Badekleidung zu tragen wie z. B. Badehose, Badeshorts, Bikini, Badeanzug, Burkini. Badehosen und Badeshorts dürfen maximal knielang sein.“ In einigen Bädern wie am Wannsee sind spezielle FKK-Zonen eingerichtet. Hierzu steht in der Hausordnung: „Textilfreie Bademöglichkeiten sind besonders gekennzeichnet. Diese sind ausschließlich unbekleideten Badegästen vorbehalten.“

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Ein Vorfall an einer Grünanlage in Treptow-Köpenick hatte im Juni 2021 hohe Wellen geschlagen: Die Französin Gabrielle Lebreton war wegen ihres nackten Busens von einer Plansche im Plänterwald verwiesen worden. Sicherheitsleute und Polizisten hätten sie aufgefordert, entweder einen BH zu tragen oder zu gehen. Der Fall entzündete eine erhitzte Diskussion um öffentliche Nacktheit in Berlin.