Benedict T.  wie er am 12. August 2008 das Gericht in München betritt, gefolgt von einem Gerichtsdiener. Der Neffe des Mordopfers wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.
Benedict T.  wie er am 12. August 2008 das Gericht in München betritt, gefolgt von einem Gerichtsdiener. Der Neffe des Mordopfers wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Tobias Hase/dpa

Im Mai 2006 wurde die Millionärin Charlotte Böhringer getötet, die 59-Jährige wurde erschlagen im Penthouse über ihrem Parkhaus in München gefunden. Für die Ermittler und später auch für das Gericht war klar: Der Mörder war ihr Neffe. Doch der stritt die Tat seit seiner Verhaftung vehement ab. 17 Jahre saß Benedikt T. im Knast. Jetzt ist er wieder frei – und will seine Unschuld beweisen.

Nach 6186 Tagen in Haft wurde Benedikt T. am Montag entlassen. Vor dem Hochsicherheitsgefängnisses in Straubing fiel der 48-Jährige seinen Eltern in die Arme. Eine Schuld am Mord an seiner Tante, einer reichen Witwe, für den er 2008 verurteilt wurde, hatte Benedikt T. immer von sich gewiesen. Er sah sich als Justizopfer. Sein dritter Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens liegt gerade bei der Augsburger Staatsanwaltschaft.

Die reiche Witwe wurde in ihrem Penthouse erschlagen

Der Fall hatte in den vergangenen Jahren immer wieder für Aufsehen gesorgt, auch weil Familie und Freunde versuchten, die Unschuld des Verurteilten zu beweisen. Nun soll die Geschichte verfilmt werden. Die Dokumentation „Der Parkhausmord“ im True-Crime-Format werde gerade gedreht, teilten der Bezahlsender Sky und die Produktionsfirma Bavaria Fiction mit. Es sei einer der spektakulärsten Kriminalfälle Deutschlands und halte bis heute mit den zahlreichen ungeklärten Fragen Justiz und Medien in Atem.

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15 Monate hatte der langwierige Indizienprozess gedauert. Das Landgericht München I lastete dem früheren Lieblingsneffen der Getöteten Mord aus Habgier und Heimtücke an und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Nach Ansicht des Schwurgerichts hatte er Angst, von seiner Tante enterbt zu werden, da sein Jurastudium gescheitert war.

Der damalige Angeklagte beteuerte stets seine Unschuld und trat während des Prozesses sogar in einen Hungerstreik. „Das ist falsch, jeder Satz ist falsch“, kommentierte Benedikt T. die Urteilsverkündung im August 2008. Protestrufe kamen auch aus dem Publikum, in dem Freunde und Familie saßen, die von seiner Unschuld überzeugt waren. Der Bundesgerichtshof verwarf jedoch seine Revision 2009 als unbegründet.

Benedikt T. will jetzt „das Urteil zu Fall bringen“

Eigentlich wäre der Münchner erst am 17. Mai freigekommen. Durch seine Arbeitstätigkeit fielen nach Angaben der Staatsanwaltschaft aber so genannte Freistellungstage an, so dass die Entlassung vorverlegt werden konnte. Gutachter hätten Benedikt T. auch eine positive Sozialprognose attestiert.

An dem Antrag auf Wiederaufnahme will Benedikt T. nach Angaben seines Anwalts dennoch festhalten. „Das Ziel bleibt, das Urteil zu Fall zu bringen, unverändert“, sagte er. Nach Angaben des Radiosenders Gong 96.3 will der Münchner seine neu gewonnene Freiheit nutzen, um seine Familie zu unterstützen, auch geschäftlich. „Urlaub? Nein. Ich habe jetzt lange genug gesandelt“, sagte Benedikt T. dem Münchner Radiosender. Zudem will er an der juristischen Aufarbeitung dranbleiben: „Ich kann jetzt noch nicht aufatmen. Für mich ist der Fall noch lange nicht erledigt. Für mich geht’s jetzt erst richtig los.“