Nach Todesfahrt: Taxi-Unternehmen zieht Tesla-Modell aus dem Verkehr
Technischer Defekt vermutet – Hersteller dementiert.

Das größte Pariser Taxi-Unternehmen will nach einem tödlichen Unfall vorerst keine Tesla-Autos des Typs Model 3 mehr einsetzen. Nach Angaben eines Verkehrs-Staatssekretärs gibt es derzeit aber keine Hinweise auf ein technisches Problem.
In Paris erklärte das Taxi-Unternehmen G7 am Dienstag, dass vorerst keine Model 3 mehr fahren sollen. Andere Modelle des US-Elektroautoherstellers allerdings sollen demnach weiterhin zur Flotte gehören. Bei dem Unfall am Sonnabend war ein Passant getötet und 20 weitere verletzt worden. Es bestand der Verdacht eines technischen Defekts, was der US-Hersteller jedoch zurückwies.
Tesla bestreitet technisches Problem
Bei der Unglücksfahrt in der Pariser Innenstadt hatte der Fahrer die Kontrolle über sein Auto verloren und war gegen zahlreiche Menschen und Gegenstände am Straßenrand geprallt. Die Pariser Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Fall.
Wegen der Geschwindigkeit und dem Fahrverhalten hatte es Mutmaßungen gegeben, dass beispielsweise das Gaspedal geklemmt haben könnte. Nachdem Tesla die Daten des verunglückten Fahrzeugs aus der Ferne überprüft hatte, bestritt der Autobauer jedoch, dass es ein technisches Problem mit dem Auto gegeben habe.
Sexuelle Belästigung: Frauen klagen gegen Tesla
Ärger droht Tesla unterdessen an einer anderen Front. In den USA verklagten weitere ehemalige Mitarbeiterinnen den Autobauer wegen sexueller Belästigungen am Arbeitsplatz. Laut Anwälten beschrieben die sechs Ex-Beschäftigten ein Umfeld, „in dem es normal ist, dass man ihnen nachpfeift, sie beäugt, unangemessen berührt und ihnen Avancen macht“.
Demnach forderten männliche Kollegen die Frauen unter anderem zum Sex auf. Mitarbeiterinnen, die sich auf Avancen einließen, seien zudem von Vorgesetzten bevorzugt behandelt worden.
Der Klage zufolge sollen auch Äußerungen von Tesla-Chef Elon Musk Anlass für Belästigungen gewesen sein. So habe dieser öfter betont, dass die Tesla-Modelle S, 3, X und Y zusammengenommen als „Sexy“ gelesen werden könnten – dies hätten Mitarbeiter aufgegriffen, um „alles als sexy zu bezeichnen“, schilderte eine der Klägerinnen.