Muss Charles III. Krönung verschieben? Organisator der Zeremonie bekam halbes Jahr Fahrverbot – dabei braucht er das Auto für den Job
Der Herzog von Norfolk fuhr bei Rot über die Kreuzung. Das Gericht kannte keine Gnade.

Er hatte in den vergangenen Tagen den wichtigsten Job: Edward Fitzalan-Howard (65), Herzog von Norfolk, der die Trauerfeier für Queen Elizabeth II. organisierte. Viel Lob gab es vom Könighaus. Nun soll der Adlige auch die Krönung von Charles III. organisieren. Doch da gibt es ein Problem. Für seinen Job braucht der Herzog sein Auto. Dumm nur, dass er jetzt zu einem Fahrverbot von sechs Monaten verdonnert wurde. Muss Charles III. nun die Krönung verschieben?
Das Londoner Gericht kannte keine Gnade. Dabei hat Edward Fitzalan-Howard zugegeben, am 7. April mit seinem BMW bei Rot über eine Kreuzung gefahren zu sein. Er gab auch zu, dass er mit einem Handy telefonierte, als er die rote Ampel missachtete. Seine Anwälte versuchten noch, das Gericht umzustimmen. Denn der Herzog braucht für seinen Job das Auto.
Fitzalan-Howard ist der ranghöchste Herzog in England und hat zusätzlich den Titel des Earl Marshal inne. Daher war er auch für die Organisation der Queen-Trauerfeier vor einer Woche in Westminster Abbey verantwortlich, zu der Staats- und Regierungschefs aus aller Welt sowie Vertreter von Königshäusern kamen. Der Herzog verbrachte die vergangenen 20 Jahre damit, die Beerdigung zu organisieren. Nun wurde er mit der Krönung von Charles III. beauftragt.

Charles Zeremonienmeister wurde schon als Raser erwischt
Die Anwältin des Zeremonienmeisters, Natasha Dardashti, erinnerte daran und versuchte die Richter von der Wichtigkeit der Mobilität des Herzogs zu überzeugen. Es handele sich um eine „ausgesprochen besondere Situation“, weil Fitzalan-Howard „verantwortlich für die Krönung seiner königlichen Hoheit König Charles III.“ sei, die für kommendes Jahr erwartet wird. Ihr Mandant habe als Earl Marshal eine „sehr, sehr“ wichtige Rolle bei der Krönung und würde durch ein Fahrverbot in eine „außergewöhnliche Notlage“ geraten. Und das Königshaus auch.
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Das Problem: Der Herzog war schon als Raser erwischt worden. Wegen zweier vorherigen Geschwindigkeitsüberschreitungen erwarte ihn nun zwangsläufig das Fahrverbot. Daher wiesen die Richter die Argumentation seiner Anwältin zurück. Zwar handele es sich bei der Krönung von Charles III. um einen besonderen Fall und es entstünden durch das Fahrverbot Unannehmlichkeiten, doch „erkennen wir keine außergewöhnliche Notlage“, erklärte die Vorsitzende Richterin Judith Wray.