In München haben sich Klimaaktivisten am Stachus festgeklebt. (Archiv-Foto)
In München haben sich Klimaaktivisten am Stachus festgeklebt. (Archiv-Foto) dpa/Lennart Preiss

Diese Münchener Klima-Kleber erregten im vergangenen Herbst besonderes Aufstehen: Gleich zweimal klebten sie sich innerhalb eines Tages am zentralen Verkehrsknotenpunkt Stachus fest und sorgten so gleich doppelt für Verkehrschaos in der bayerischen Landeshauptstadt. Der Freistaat Bayern reagierte mit aller Härte des vor wenigen Jahren verschärften Polizeiaufgabengesetzes und sperrte Klimakleber prophylaktisch ein. Es folgte eine Diskussion über die Rechtstaatlichkeit von Präventivhaft und wenige Tage später die Freilassung der Aktivisten.

Gesichert rechtstaatlich wurde es dann am Dienstag. Da standen drei der Klima-Aktivisten der „Letzten Generation“ wegen ihrer Klebe-Aktionen am Stachus vor dem Amtsgericht München. Sie wurden jeweils zu 30 Tagessätzen zu je 15 Euro, also einer Gesamtstrafe von 450 Euro verurteilt. Doch zumindest ein Aktivist will diese Strafe nicht Akzeptieren und geht in Berufung. Sein Ziel: Freispruch oder Knast!

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„Letzte Generation“: Klima-Kleber will Freispruch oder Knast

Der Aktivist der „Letzten Generation“, der sich auf Twitter „Jakob“ nennt, schrieb mehrere Tweets zu dem Urteil. Darin beschreibt er seine Beweggründe für die Berufung. So habe er bereits am Dienstag das Gericht darum gebeten, sich klar zu positionieren. „Entweder sei das was wir getan haben strafbar, dann müsste ich auch mit voller Härte bestraft werden“, erklärte er und führte eine nicht genauer belegte „Mindesstrafe von 3 Monaten ohne Bewährung“ an. Oder aber das Gericht erkenne an, dass „das was ich tat gerechtfertigt war, dann sollte sie mich freisprechen“.

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Polizisten mussten die Klimaaktivisten am Münchener Stachus von der Straße tragen.
Polizisten mussten die Klimaaktivisten am Münchener Stachus von der Straße tragen. dpa/Lennart Preiss

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Doch die Richterin sei dem eben nicht nachgekommen, wie der Klima-Aktivist bemängelte. Er kritisierte das Urteil, das sogar unter der Forderung des Staatsanwaltschaft blieb und die Urteilsbegründung, in der sich die Richterin aus seiner Sicht widersprochen habe. „Sie konnte unser Anliegen nachvollziehen. Nur unsere Methode sei falsch“, so der Aktivist. 

„Letzte Generation“ vor Gericht: So entschied die Richterin

So steht es auch in der offiziellen Urteilsbegründung des Amtsgericht. Dort heißt es, dass die „Motive des Klimaschutzes keinen Rechtfertigungsgrund für die Begehung von Straftaten darstellen“. Zudem hätten Sitzblockaden keinen unmittelbaren Einfluss auf den Klimawandel. „Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Gefahr eines Klimawandels nicht anders als durch die Begehung von Straftaten abgewendet werden könnte. Zur Einwirkung auf den politischen Meinungsprozess sind die Wahrnehmung der Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit, das Petitionsrecht und das Recht auf Bildung politischer Parteien gewährleistet.“

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Der Klima-Aktivist kritisierte genau diese Passage. Denn unter den Aktivisten der „Letzten Generation“ herrscht angesichts der jahrelangen Tatenlosigkeit der Bundesregierung in Sachen Klimapolitik eine derartige Resignation vor, dass Protestformen wie Demonstrationen und Petitionen als nicht zielführend angesehen werden. 

Das Resümee des Klima-Klebers: „Sie hatte nicht den Mut sich klar zu positionieren.“ Doch das könne man sich derzeit nicht erlauben, da es letztendlich um die Frage nach Leben und Tod gehe. Er verweist darauf, dass laut dem Bericht des Weltklimarats bereits jetzt 3 Milliarden Menschen durch die Klimakrise akut in ihren Lebensgrundlagen gefährdet seien. Auch deshalb wolle er in Berufung gehen, um eine klare Entscheidung zu erwirken. 

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Und er wird auch weiter aktiv bleiben. Er halte es für legitim, eine Regel zu brechen, um auf den Verfassungsbruch der Bundesregierung hinzuweisen. Gemeint ist damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die Regierung zum Klimaschutz verpflichtet. Schon nächsten Montag will die „Letzte Generation“ eine neue Protestwelle starten und dann nicht nur in den Städten bleiben, sondern auch in ländliche Gebiete gehen.