Prozess um Darknet-Rechenzentrum

Millionenschwere Drogendeals, Datenhehlerei und Cyberattacken: Betreiber von Cyberbunker und Mitangeklagte verurteilt

Über die Server in Traben-Trabach liefen millionenschwere Drogendeals, Datenhehlerei, Computerangriffe und Falschgeldgeschäfte.

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Dem Hauptangeklagten (Mi.) im sogenannten Cyberbunker-Prozess werden von einem Justizbeamten im Gerichtssaal die Handschellen abgenommen. Neben ihm steht sein Verteidiger Uwe Hegner.
Dem Hauptangeklagten (Mi.) im sogenannten Cyberbunker-Prozess werden von einem Justizbeamten im Gerichtssaal die Handschellen abgenommen. Neben ihm steht sein Verteidiger Uwe Hegner.dpa/Harald Tittel

Es geht um kriminelle Geschäfte im Darknet und Beihilfe bei rund 250.000 Straftaten. Am Montag fielen in einem Mammutverfahren um ein unterirdisches Darknet-Rechenzentrum für Kriminelle die Urteile für acht Angeklagte.

Der sogenannte Cyberbunker, der sich in einem ehemaligen NATO-Bunker im rheinland-pfälzischen Traben-Trarbach an der Mosel befand, war im Herbst 2019 von Hunderten Polizisten nach fünfjährigen Ermittlungen ausgehoben worden. Die meisten Angeklagten sitzen seit September 2019 in Untersuchungshaft.

Polizisten bei der Sicherung des Geländes in Traben-Trarbach.
Polizisten bei der Sicherung des Geländes in Traben-Trarbach.dpa/Thomas Rey

Der Cyberbunker warb zuvor damit, alles zu hosten – außer Kinderpornografie und Terrorismus. Die Beweisaufnahmen ergaben, dass die Bande einen „Bulletproof-Hoster“ (kugelsicheren Hoster) betrieb, der behauptete, ein vor dem Zugriff der staatlichen Ermittlungsbehörden sicheres Datenzentrum anzubieten. Die Kunden, Kriminelle wie Betrüger oder Drogendealer, blieben anonym, die Angeklagten traten nach außen nicht mit echten Namen auf.

Zu den Kunden des illegalen Serverzentrums sollen laut Anklage unter anderem auch die Betreiber der inzwischen abgeschalteten großen Darknetmarktplätze „Wall Street Market“ und „Fraudsters“ gehört haben. „Wall Street Market“ war 2019 in einer internationalen Operation von deutschen und US-Behörden geschlossen worden. Er galt zum damaligen Zeitpunkt als der weltweit zweitgrößte illegale Marktplatz im Darknet.

Diesen Montag fällte das Landgericht Trier nun die Urteile über die acht Beschuldigten – und verurteilte sie zu Freiheitsstrafen. Alle acht Angeklagten hätten sich der Bildung und Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Günther Köhler. Der 62 Jahre alte Kopf der Bande bekam eine Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Ein sogenannter Manager (52) der Bande muss demnach zwei Jahre und sechs Monate in Haft, der ältere Sohn (35) des Hauptangeklagten vier Jahre und drei Monate. Bei den übrigen Angeklagten lagen die Strafen zwischen drei Jahren und einem Jahr auf Bewährung.

Der Vorsitzende Richter Günther Köhler verkündete im Landgericht die Urteile im sogenannten Cyberbunker-Prozess.
Der Vorsitzende Richter Günther Köhler verkündete im Landgericht die Urteile im sogenannten Cyberbunker-Prozess.dpa7Harald Tittel

Von dem Vorwurf der Beihilfe zu den rund 250.000 Straftaten, die über die gehosteten Seiten gelaufen sein sollen, sprach das Gericht alle Angeklagten frei.

Mit dem Urteil geht ein mehr als einjähriger Prozess zu Ende, den die Generalstaatsanwaltschaft beim Start im Oktober 2020 als einen der bundesweit größten Prozesse gegen Cybercrime bezeichnete.