Prozess beginnt

Mann rast in Menschengruppe: War es ein fünffacher Mordversuch?

Ein Autofahrer fährt in eine Gruppe Fußgänger. Nach Ansicht der Ermittler tut er das ganz bewusst, will seine Freundin und deren damals erst einjährige Tochter treffen. Jetzt beginnt der Prozess gegen ihn. Es geht um fünffachen Mordversuch.

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Ein zerstörtes Auto steht an der Unfallstelle. Ein Autofahrer ist in Pöcking bei Starnberg in eine Gruppe von Fußgängern gefahren und danach gegen einen Baum geprallt.
Ein zerstörtes Auto steht an der Unfallstelle. Ein Autofahrer ist in Pöcking bei Starnberg in eine Gruppe von Fußgängern gefahren und danach gegen einen Baum geprallt.dpa/Sven Hoppe

Er soll versucht haben, seine Lebensgefährtin, deren kleine Tochter und drei weitere Menschen mit seinem Auto umzubringen: Ein Mann, der im Mai vergangenen Jahres in eine Gruppe von Fußgängern gefahren ist, steht von diesem Donnerstag (9.30 Uhr) an wegen fünffachen Mordversuchs in München vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in Pöcking bei Starnberg ganz gezielt mit seinem Wagen in eine Gruppe von Menschen gefahren zu sein, um seine Lebensgefährtin und deren zum Tatzeitpunkt erst ein Jahr alte Tochter umzubringen. Als Motiv sehen die Ermittler Rache an der Frau. Den Angaben zufolge griff er sie auf dem Gehweg vor dem gemeinsamen Zuhause an - mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Kilometern pro Stunde.

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Die fünf Verletzten kamen nach der Tat ins Krankenhaus. Die vier erwachsenen Opfer wurden leicht bis mittelschwer verletzt, das Kleinkind erlitt einen Schock, wie die Polizei am Tattag mitteilte. Auch der Fahrer selbst musste in der Klinik behandelt werden, nachdem er auf der Flucht mit seinem Wagen gegen einen Baum geprallt war. Ein Polizeisprecher sagte damals: „Es ist dem Glück zu verdanken, dass hier keiner schwerer verletzt oder getötet wurde.“

Der Deutsche ist wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung und Fahrerflucht angeklagt. Das Landgericht München II hat sechs Verhandlungstage angesetzt, das Urteil könnte demnach am 23. März fallen.