Tat hatte „Hinrichtungscharakter“
UPDATE! Mann (39) tötet zwei Polizisten, weil er 22 tote Rehe im Auto versteckte! Gericht gibt ihm lebenslang!
In Rheinland-Pfalz hat ein 39-jähriger Deutscher eine junge Polizistin (24) und deren Kollegen (29) erschossen – kaltblütig mit Treffern in den Kopf.

Als wäre die Tat an sich nicht schon schlimm genug – die Beweggründe machen einen fassungslos! In Rheinland-Pfalz hat ein 39-jähriger Deutscher eine junge Polizistin (24) und deren Kollegen (29) erschossen – kaltblütig mit Treffern in den Kopf. Und das nur, weil er 22 tote Rehe im Kofferraum hatte – und diese verkaufen wollte! Jetzt fiel das Urteil gegen den Mann: Lebenslang!
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Was war passiert? Die beiden Polizisten wollten in einer kalten Februar-Nacht einen Kastenwagen kontrollieren, der in der Westpfalz an einer entlegenen Kreisstraße stand. Was sie nicht wussten: Im Kastenwagen am Tatort sollen 22 frisch geschossene Rehe und Hirsche gelegen haben. Der Fahrer wollte die illegal getöteten Tiere verkaufen.
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Polizistenmord habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt
Die beiden jungen Polizisten mussten also sterben, weil der 39-Jährige Jagdwilderei verdecken wollte. Zudem sei das Mordmerkmal der Habgier erfüllt, meint die Staatsanwaltschaft. Schließlich habe der Angeklagte gefürchtet, seine Beute nicht mehr verkaufen zu können – und feuerte deshalb auf die Polizisten.
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Fünf Monate lang stand der Mann nun vor Gericht. Die Tat habe „Hinrichtungscharakter“ gehabt, hatte Oberstaatsanwalt Stefan Orthen in seinem Plädoyer gesagt.
Während für die Staatsanwaltschaft aufgrund der „besonderen Verwerflichkeit“ der Tat zudem eine besondere Schwere der Schuld feststeht, spricht die Verteidigung nicht von Mord. Aus ihrer Sicht war die Tat „maximal Körperverletzung mit Todesfolge“ – und auch nur in einem Fall. Der Hauptangeklagte hatte in dem Prozess ausgesagt, den 29 Jahre alten Polizeikommissar in einer Art Notwehrlage getötet zu haben. Sein damaliger Komplize habe aber die 24 Jahre alte Polizeianwärterin erschossen.

Der Nebenangeklagte hat das stets zurückgewiesen – er ist nicht wegen Mordes angeklagt. Die Anklage glaubt ihm, dass er nicht geschossen haben will. Der Staatsanwaltschaft zufolge hat sich der 33-Jährige aber der Mittäterschaft bei der Jagdwilderei schuldig gemacht. Von Strafe sei jedoch abzusehen, weil der Mann wesentlich zur Aufklärung beigetragen habe, hieß es. Die Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.
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Angeklagtem im Polizistenmord drohen mehr als 20 Jahre Gefängnis
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhing wegen Mordes lebenslange Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Haftentlassung des 39-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis ist damit ausgeschlossen. Die Verbüßungsdauer liegt in solchen Fällen Experten zufolge im Schnitt bei mehr als 20 Jahren.