Mutige Richterin

LGBT-Aktivistinnen malten Regenbogen-Heiligenschein - Freispruch

Die Frauen hatten auf Postern die Aureole der berühmten polnischen Schwarzen Madonna bunt dargestellt

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Eine der drei Angeklagten steht vor Richterin Agnieszka Warchol. Es gab einen Freispruch.
Eine der drei Angeklagten steht vor Richterin Agnieszka Warchol. Es gab einen Freispruch.
Foto: imago/Eastnews/Jakub Kaminski

Ein polnisches Gericht hat drei LGBT-Aktivistinnen vom Vorwurf der Verletzung religiöser Gefühle freigesprochen, die bei einer Mariendarstellung die eigentlich goldenen Heiligenscheine der Gottesmutter und des Jesuskinds mit Regenbogenfarben ausgemalt hatten. Die Frauen hatten mit solchen Postern 2019 gegen eine – wie sie sagten – feindliche Haltung der katholischen Kirche gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LGBT) protestieren wollen. Die Behörden sahen darin eine Entweihung eines religiösen Symbols, das Gericht in Plock verwarf diese Anklage.

Die Schwarze Madonna von Tschenstochau und das Jesuskind mit Regenbogen-Heiligenscheinen.
Die Schwarze Madonna von Tschenstochau und das Jesuskind mit Regenbogen-Heiligenscheinen.Foto: Twitter

Es sah keine Straftat und urteilte, die Aktivistinnen hätten nicht in der Absicht gehandelt, religiöse Gefühle zu verletzen oder die Darstellung der Jungfrau Maria zu beleidigen, berichteten polnische Medien. Im Zentrum des Falls stand die in Polen am meisten verehrte Marien-Ikone, die „Schwarze Madonna von Tschenstochau“ aus dem 14. Jahrhundert.

Die Klägerin, die Stiftung für Leben und Familie, kündigte Berufung an. „Die Ehre der Mutter Gottes zu verteidigen ist die Verantwortung eines jeden von uns, und die Schuld der Beschuldigten ist unbestreitbar“, erklärte die Gründerin der Stiftung, Kaja Godek, in einem Facebook-Post. Die Gerichte der Republik Polen sollten Katholiken vor Gewalt schützen, einschließlich der von LGBT-Aktivisten.

Eine der Aktivistinnen, Elzbieta Podlesna, sagte dagegen dem Nachrichtenportal Onet, sie frage sich, „wie der Regenbogen, ein Symbol der Diversität und Toleranz, diese religiösen Gefühle verletzten kann. Ich kann es nicht verstehen, vor allem, weil ich gläubig bin.“ Das Gesetz, das die Klage möglich gemacht habe, lasse eine Tür offen, „es gegen Menschen zu verwenden, die etwas anders denken“. Als Höchststrafe sind zwei Jahre Gefängnis möglich.

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Das Verfahren war in Polen mit Spannung verfolgt worden, da die nationalkonservative Regierung die LGBT-Bewegung als schädlichen ausländischen Einfluss für das überwiegend katholische Polen betrachtet. Ein anderer Brennpunkt in Moralfragen ist das Abtreibungsrecht. Schwangerschaftsabbrüche sind in Polen inzwischen nahezu in allen Fällen verboten.

Podlesna hatte bei Prozessbeginn im Januar gesagt, die drei Frauen hätten mit der Regenbogen-Verfremdung auf eine Installation an einer Kirche in Plock reagiert, in der LGBT-Menschen mit Verbrechen und Sünden in Verbindung gebracht worden seien. Eine Gruppe, die sich für LGBT-Rechte einsetzt, Stowarzyszenie Milosc Nie Wyklucza (Liebe schließt nicht aus), begrüßte das Urteil als einen Durchbruch. «Das ist ein Triumph für die Widerstandsbewegung LGBT+ in dem homophobesten Land der Europäischen Union», erklärte die Gruppe.

Die Schwarze Madonna von Tschenstochau ist eine der berühmtesten Mariendarstellungen Polens, das Original befindet sich im Kloster Jasna Gora in Tschenstochau. Die öffentliche Aufmerksamkeit, die die Veränderung der Aktivistinnen erhielt, machte den Regenbogen als Symbol der LGBT-Bewegung in Polen bekannter. Er ist nun öfter bei Demonstrationen zu sehen.