Prozess in Hamburg
Lebenslang für 37-Jährige wegen Mordes an 80-jährigem Lebensgefährten
Der Senior aus Hamburg habe sich von deutlich jüngeren Partnerin trennen wollen. Die Frau fürchtete, aus dem Testament gestrichen zu werden.

Wegen der Ermordung ihres 80 Jahre alten Lebensgefährten hat das Landgericht Hamburg eine 37-Jährige zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Strafkammer sei davon überzeugt, dass die Angeklagte den Mann in der Nacht zum 3. April 2020 durch einen gezielten Griff an den Hals getötet habe, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann am Mittwoch (Az.: 602 Ks 5/20).
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Der 80-Jährige hatte ihr kurz zuvor mitgeteilt, dass er sich von ihr trennen wolle und ihr die Kontovollmacht entzogen habe. Außerdem habe er seinen Wohnungsschlüssel von ihr zurückgefordert. Die 37-Jährige habe befürchtet, dass der Senior auch sein Testament ändern und sie als Alleinerbin streichen könnte. „Dieses Motiv erfüllt das Handlungsmerkmal der Habgier“, sagte Steinmann.
Eine Gutachterin hatte der aus Baden-Württemberg stammenden Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung bescheinigt. Diese habe jedoch bei der Tat keine Rolle gespielt. Die 37-Jährige sei voll schuldfähig. Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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