Gericht: Emoji gilt als verbindlicher Vertrag
Landwirt muss 56.500 Euro wegen eines „Daumen hoch“-Emojis zahlen
Ein Landwirt in Kanada muss wegen eines Emojis einem Kaufinteressenten 82 200 kanadische Dollar (56 500 Euro) zahlen. Ein Gericht entschied, dass er damit einen verbindlichen Vertrag eingegangen war.

Ein kanadischer Landwirt muss wegen eines missverstandenen Emojis einem Kaufinteressenten 82 200 kanadische Dollar (56 500 Euro) zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Farmer mit dem Senden eines nach oben gestreckten Daumens einen verbindlichen Vertrag eingegangen war.
Er sei damit zur späteren Lieferung von Flachs verpflichtet gewesen, geht aus der Urteilsbegründung hervor, über die am Freitag zunächst das kanadische Fernsehen CBC berichtete. Weil er dieser Pflicht nicht nachkam und die Preise für Flachs später stiegen, müsse der Farmer dem Käufer die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Preis und dem späteren Marktpreis zahlen.
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Der Einkäufer der Firma South West Terminal hatte im März 2021 Textnachrichten an mehrere Bauern geschickt und darin angeboten, im Herbst 86 Tonnen Flachs zu 17 Kanada-Dollar pro Bushel (rund 25 Kilogramm) zu kaufen. Der Landwirt aus Swift Current in der Provinz Saskatchewan nahm erfolgreich Kontakt auf und der Einkäufer sagte am Telefon zu, einen Vertrag per Textnachricht zu schicken.
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Der Bauer schickte ein „Daumen hoch“-Emoji
Wenig später tat er dies, verbunden mit der Bitte an den Lieferanten, den Vertrag zu bestätigen. Der Bauer schickte das „Daumen hoch“-Symbol, will aber damit keine digitale Unterschrift vorgenommen haben. Es habe sich laut seiner Aussage nur um die Zusage gehandelt, sich zu einem späteren Zeitpunkt der Sache zu widmen. Im Herbst blieb dann die Lieferung aus und die Preise waren gestiegen.
Wegen der höheren Preise sei dem Käufer ein Schaden entstanden, urteilte das Gericht. Es rechnet im Urteil vor, dass die rund 82 200 Kanada-Dollar der Differenz zwischen dem Preis im Februar und dem Marktpreis Ende November zum vereinbarten Lieferdatum entsprechen.
Der Richter argumentierte, dass es sich zwar um eine ungewöhnliche Form der Unterschrift handele. Dennoch könnten solche Arten der Zustimmung heutzutage durchaus auf diese Weise vorgenommen werden.
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