Leibgericht am Geburtstag gepostet
Kulinarische Hitler-Huldigung: Polizist zu Bewährungsstrafe verurteilt
Am Geburtstag des Diktators postete der Polizist ein Foto von dessen Leibspeise. Nun wurde er verurteilt.

Mit einer kulinarische Hitler-Huldigung hat ein österreichischer Polizist nun ordentlich Ärger an der Backe. Weil der 43-Jährige am Geburtstag des Nazi-Führers ein Foto von Eiernockerln, dem angeblichen Lieblingsgerichts des Diktators, auf Facebook postete, wurde er zu nach dem NS-Verbotsgesetz zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und einer Geldstrafe von 6300 Euro verurteilt.
Am 20. April postete der Polizist das Foto. Dazu schrieb er: „Mittagessen heute! Eiernockerl mit grünem Salat!“ Vor dem Landgericht Eisenstadt im Burgenland gab der Angeklagte an, dass er einfach zufällig sein Essen online gestellt habe. Er bestritt einen nationalsozialistischen Hintergrund bei dem Post. Diesen Ausflüchten folgte das Gericht jedoch nicht. Zwar gehören Eiernockerln grundsätzlich zu den häufigeren Gerichten. Jedoch ist die Kombination mit Grünem Salat als Leibspeise von Adolf Hitler bekannt und in der rechtsextremen Szene Österreichs eine gern gewählte Anspielung.
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Der Beamte war nach dem Vorfall im vergangenen Jahr vorübergehend vom Dienst suspendiert worden und – offenbar als Zeichen der Reue – aus der rechtsradikalen Partei FPÖ ausgetreten, in der er bis dahin Mitglied gewesen war. Immer wieder werden Verbindungen zwischen Mitgliedern der Partei in die extrem rechte Szene öffentlich.
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Österreichs NS-Verbotsgesetz ist breit gefasst. Es stellt nicht nur Aufbau und Unterstützung von Neonazi-Gruppen sowie einschlägige Propaganda und Gewaltverbrechen unter Strafe, sondern enthält auch einen Sammelparagrafen, der nicht näher definierte nationalsozialistische Aktivitäten verbietet.