Ein Kondom wird mit einer Nadel bearbeitet. (Symbolfoto)
Ein Kondom wird mit einer Nadel bearbeitet. (Symbolfoto) Imago/agefotostock

„Das ist hier Rechtsgeschichte“, sagte die Richterin am Bielefelder Amtsgericht, nachdem sie in dieser Woche eine 39 Jahre alte Frau der schuldig gesprochen hatte. Denn das Gericht wendete hier einen Straftatbestand an, der in dieser Form üblicherweise bei Männern Anwendung findet: Sexuelle Nötigung wegen Stealthing!

Kondome zerstochen: Fall in Bielefeld vor Gericht

Der englische Begriff Stealthing bezeichnet das heimliche Abziehen des Kondoms beim Sex. In den letzten Jahren wurden immer wieder Männer, die das taten wegen sexueller Nötigung angeklagt und teilweise auch verurteilt. In diesem Fall saß nun eine 39 Jahre alte Frau aus Bad Salzuflen auf der Anklagebank. Sie hatte eine sogenannte Freundschaft-Plus mit einem gleichalten Mann aus Bielefeld. Heißt: Eine Freundschaft, in der man auch immer wieder miteinander schläft.

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Doch in diesem Fall ging das nicht lange gut. Offenbar verliebte sich die Angeklagte in ihren Sex-Kumpel und wollte ihn an sich binden. Ihr Plan: Sie zerstach die Kondome, die für den gemeinsamen Sex angeschafft wurden, um so schwanger zu werden. Unabhängig kam es dann im Februar 2021 zum Streit zwischen den beiden.

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Nach einigen Wochen Funkstille konfrontierte die Angeklagte ihren (Ex-)Liebhaber dann mit einer vermeintlichen Schwangerschaft. Auf die Frage, wie das denn hätte passieren können, gestand sie ihm, dass sie die Kondome perforiert hatte. Dass die Frau aus Bad Salzuflen am Ende gar nicht wirklich schwanger war, konnte ihn nicht besänftigen. Er erstattete Anzeige - und nun trafen sich die beiden, die sich übrigens bereits ausgesprochen haben, vor Gericht wieder.

Kondome perforiert: Welcher Straftatbestand ist das?

Und dort ging es auch darum, welcher Straftatbestand nun auf dieses Vergehen angewendet wird. Schnell kam man eben auf das Stealthing. Denn die Frau hatte in diesem Fall zwar nicht heimlich das Kondom entfernt, es aber unbrauchbar gemacht. Wie die Neue Westfälische berichtet, sei zwar keinem der am Prozess beteiligten Personen ein derartiger Fall mit einer Frau auf der Anklagebank bekannt, dennoch war man sich einig, dass der Straftatbestand der sexuellen Nötigung dennoch erfüllt war. Richterin Salewski: „Nein heißt auch hier nein.“

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Somit wurde die geständige Angeklagte zu einem halben Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Die 39-Jährige nahm das Urteil an.