Es geht um Patente, Urheberrecht und Markenstreitigkeiten
Kleiner Stein, großer Streit: Lego stänkert gegen kleinere Konkurrenten und zieht vor Gericht
Viele verbinden mit Lego eine kreative, bunte Spielwelt für Kinder und Jugendliche. Aktuell finden sich im Internet vermehrt Videos, die sich nicht mit Bausteinen, sondern mit Rechtsstreitigkeiten der Dänen befassen. In einem Fall wird nun ein Urteil erwartet.

Die Spielzeugfirma Lego steht derzeit im Internet im Fokus von Kritikern. Teils millionenfach werden hierzulande Videos geklickt, in denen die rechtlichen Auseinandersetzungen des Unternehmens aus Dänemark mit Milliardenumsatz gegen kleinere Konkurrenten auseinandergenommen werden. Es geht um Patente, Urheberrecht und Markenstreitigkeiten.
Am Mittwoch wird ein Urteil des Europäischen Gerichts erwartet, bei dem es in erster Linie darum geht, ob das Design eines Legosteins geschützt sein kann. Das Unternehmen ficht eine Entscheidung des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum an. Die Behörde vertritt den Standpunkt, dass das Design des Legosteins in erster Linie lediglich eine technische Funktion erfüllt.
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Zudem besagt EuGH-Rechtsprechung, dass eine solche Einschränkung eine Monopolstellung verhindern soll. Andernfalls würden andere Unternehmen „erheblich“ darin beschränkt, diese technische Lösung zu verwenden. Denn nach EU-Recht sind technische Lösungen nur eine begrenzte Zeit schutzfähig.
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Die Form der Steine erfüllt ausschließlich eine technische Funktion
Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur antwortete Lego, dass sich das Unternehmen zu laufenden Verfahren nicht äußere. Generell achte die Firma darauf, dass niemand ihre Rechte verletze.
Der Rechtsanwalt Christian Solmecke beschäftigt sich auf dem YouTube-Kanal seiner Kölner Kanzlei regelmäßig als unabhängiger Experte mit dem juristischen Vorgehen von Lego. Er betont, dass der EuGH bereits im Jahr 2010 den Schutz des Lego-Klemmbausteins als Gemeinschaftsmarke ablehnte. Zwar gehe es nun um Design- und nicht um Markenschutz, „allerdings dreht sich der Rechtsstreit diesmal um eine nahezu identische Norm“, so der Jurist.
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Es sei gut möglich, dass das Gericht argumentiere, die rechteckige Form der Steine mit den runden Erhebungen auf der Oberfläche erfülle ausschließlich eine technische Funktion. Ein Urteil zuungunsten von Lego würde bedeuten, dass andere Hersteller ihre Bausteine weiterhin herstellen und verkaufen dürfen. „Durch ein günstiges Urteil würde Lego seine vorherrschende Stellung auf dem Klemmbaustein-Markt behaupten“, sagt Solmecke. Dann dürfte das Design des Legosteins zum Beispiel auch nicht als Aufdruck verwendet werden.
In einer anderen Auseinandersetzung des Herstellers mit dem größten deutschsprachigen Lego-Kanal auf YouTube, dem Held der Steine, geht es um Sprache. Nach Auffassung der Firma Lego betreibt der Held, der bürgerlich Thomas Panke heißt, keinen Lego-Kanal, sondern einen Kanal über Klemmbausteine. Die Dänen wehren sich dagegen, dass ein Legostein ähnlich wie Tempo-Taschentuch, Frisbee oder Flip-Flop zu einem sogenannten Gattungsbegriff wird.
Anwaltsschreiben von Lego bringt 20 bis 25 Prozent Wachstum
Panke ist mittlerweile der Forderung von Anwälten des Konzerns nachgekommen, Videos zu löschen, in denen er Bausteine eines anderen Herstellers als Lego bezeichnet hatte. Seinem Kanal habe der Rechtsstreit nicht geschadet, sagt der Frankfurter: „Ein Anwaltsschreiben von Lego bringt 20 bis 25 Prozent Wachstum.“ Panke ist auch davon überzeugt, dass das Unternehmen mit Auseinandersetzungen, die sich über das Internet in die Öffentlichkeit verbreiteten, den Bekanntheitsgrad von Konkurrenten wie Qman, Bluebrixx, Wange oder Cobi erhöhe.
Früher habe man andere Hersteller noch mit Plagiaten assoziiert, teils seien sie wie etwa in einem Fall von nachgemachten Star-Wars-Sets auch von schlechter Qualität gewesen. „Das waren billige Kopien, so wie die Rolex mit drei X“, sagt Panke. In den vergangenen zwei Jahren seien jedoch immer mehr alternative und hochwertige Produkte auf den Markt gekommen, zum Teil deutlich günstiger als die Waren der Dänen.
Erst Anfang März wurden nach Angaben von Thorsten Klahold, ebenfalls YouTuber und Bausteinhändler, Produkte der Firma Qmen im Wert von 60 000 Euro vom Zoll in Norddeutschland zurückgehalten. Die dazugehörigen Minifiguren sollen angeblich Kopien von Lego-Figuren sein. Die Behörde berief sich auf einen Antrag des mutmaßlichen Rechteinhabers. Mittlerweile ist der Großteil der Ware wieder freigegeben worden.