Keine Lust auf Gassi gehen! Kind (11) verkauft Familienhund an Fremden
Die Polizei ließ den aufgebrachten Vater abblitzen!

Mit dem Hund Gassi gehen: wie lästig! Was ging wohl in dem Kopf einer Elfjährigen vor, die ein treues Familienmitglied auf der Straße verscherbelte? Der Familienvater ist außer sich, nachdem die Tochter ohne den Hund nach Hause kam. Und die Polizei ließ den Mann abblitzen!
Eine Elfjährige in Niederbayern hatte eine scheinbar geniale Idee, ihr Taschengeld aufzubessern und setzte sie beim verhassten Gassigehen mit dem Hund gleich in die Tat um: Das Kind sprach einen Fremden an, ob der nicht Interesse an dem Familienhund hätte. Jeder verantwortungsbewusste Erwachsene hätte wohl nein gesagt. Doch der Mann ging auf den dubiosen Vorschlag ein.
Kind hatte keine Lust auf Gassi gehen und verkaufte Familienhund für mehrere hundert Euro an Fremden
Die Eltern hatten das Kind am Montag zum Gassigehen im kleinen Essenbach nördlich von Landshut mit dem Familienhund geschickt, die Elfjährige hatte überhaupt keine Lust darauf. Da kam die Kleine mit einem fremden Mann ins Gespräch. Was dann passierte, berichtet die Polizeiinspektion Landshut am Mittwoch: Das Mädchen habe den Yorkshire-Terrier kurzerhand einem Unbekannten für mehrere Hundert Euro angeboten. Statt den Vorschlag abzulehnen, ging der Mann darauf ein, packte die Geldbörse heraus, gab dem Kind das geforderte Geld, und nahm dafür den Hund mit.
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Die Polizei erfuhr von dem Vorfall durch den aufgebrachten Vater des Mädchens: Dieser habe von dem Verkauf erfahren, als seine Tochter ohne Hund nach Hause gekommen sei. Die Polizei konnte dem Mann allerdings nicht helfen, denn der Hund war ja nicht gestohlen worden. Die Beamten rieten ihm, selbst nach dem Käufer zu suchen und zivilrechtliche Schritte einzuleiten.
Wie ist die Rechtslage: Dürfen Hunde privat verkauft werden, sind Kinder geschäftsfähig?
Grundsätzlich sind Kinder ab sieben Jahren beschränkt geschäftsfähig, können sogenannte „Taschengeldgeschäfte“ abschließen, soweit Eltern dem nicht widersprechen: Damit gemeint sind Käufe oder Verkäufe von Büchern, Spielen oder Süßigkeiten, wobei im Gesetz allerdings kein exakter Höchstbetrag festgeschrieben ist. Der private Verkauf eines Hundes ist zwar grundsätzlich rechtens, er geht aber über ein „Taschengeldgeschäft“ offensichtlich weit hinaus, zumal der Hund dem Kind ja nicht oder nicht alleine gehört.
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Die Eltern können also darauf bestehen, dass der Vertrag unter falschen Voraussetzungen zustande gekommen und deshalb nichtig sei. Straffällig muss sich der Käufer damit aber nicht gemacht haben, wenn er versichert, den Hund im besten Wissen gekauft zu haben. Behalten kann er ihn allerdings auch nicht, wenn die Familie auf die Herausgabe des Tiers besteht. Das bezahlte Geld kann er allerdings zurückverlangen.