Keine gute Geschenkidee: Spionagekameras in Trinkflaschen, Wanduhren oder Blumenbuketts – aus DIESEM Grund
Diese Gadgets sind illegal, die Nutzung könnte strafrechtlich verfolgt werden!

Mal kurz einen Blick ins Kinderzimmer werfen, ins Wohnzimmer der Schwiegereltern oder ins Schlafzimmer der Ex: Zu solchen Ideen verleiten Gadgets, wie sie im Internet verkauft werden. Auch wenn diese Geräte frei verkauft werden – die Nutzung außerhalb der eigenen vier Wände als Spionage-Gadget ist illegal und kann strafrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen.
Blumentöpfe mit Mikro, Wanduhren und Trinkflaschen mit Kamera oder Sparschweine mit Nachtsichtgerät: Wer im Netz solche Gadgets findet, kann leicht kann auf dumme Ideen kommen. Wer sie für ein witziges Weihnachtsgeschenk hält, liegt komplett daneben.
Denn die Verwendung solcher Geräte, die für unbemerkte Aufnahmen besonders geeignet oder gar bestimmt sind, sind hierzulande illegal, warnt die Bundesnetzagentur. Aber nicht immer ist ein verbotenes Gadget so einfach zu erkennen wie das nachtaktive, spionierende Sparschwein.
Versteckte Kameras mit Netzanschluss sind verboten
Auch smarte Brillen mit Foto- und Videofunktion könnten etwa illegal sein, wenn bei ihnen keine wahrnehmbaren optischen oder akustischen Signale ausreichend auf eine Aufnahmesituation aufmerksam machen.
Zudem seien Gadgets mit versteckter Kamera oder Mikrofon, die unbemerkt Aufnahmen erstellen und diese per WLAN oder Bluetooth an andere Empfangsgeräte übertragen können, in Deutschland verboten.
Die Bundesnetzagentur informiert auf ihren Webseiten detailliert über verbotene Geräte und die von ihnen ausgehenden Gefahren. Bei Unklarheiten, ob ein bestimmtes Gerät verboten ist, kann man sich auch per Mail (spionagegeraete@bnetza.de) oder telefonisch (0228/ 14 15 16) an die Behörde wenden (montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr).