Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister,
Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister, dpa/Wolfgang Kumm

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat es eins selbst verkündet: Zum 20. März laufen die aktuellen Corona-Maßnahmen aus, danach sollen bundesweit nur noch Basisschutz-Maßnahmen gelten, die nicht sonderlich weitreichend sind. Doch Angesichts hoher Corona-Infektionszahlen hat Lauterbach die Bundesländer nun aufgefordert, die Schutzmaßnahmen weiterlaufen zu lassen und die Übergangsfrist bis 2. April zu nutzen.

Karl Lauterbach lobt Brandenburg

Im ARD-„Morgenmagazin“ sagte Lauterbach am Dienstag, dass die Länder anschließend auf die geplanten Regelungen für Regionen mit hoher Inzidenz setzen könnten. „Die Länder müssen es anpacken. Das haben jetzt einige Länder, zum Beispiel Brandenburg, auch getan. Die gehen nach vorne und sagen: Wir verlängern fast alles, was wir haben, und dann nehmen wir die neuen Hotspot-Regelungen“, so Lauterbach.

Nach einem Entwurf der Ampel-Regierung soll nach dem 19. März eine Maskenpflicht nur noch in Pflegeheimen, Kliniken und im öffentlichem Nahverkehr sowie im Fernverkehr gelten. Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder demnach per Parlamentsbeschluss strengere Regeln einführen, wenn auch nicht mehr alle bisher verfügbaren.

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FDP-Justizminister Marco Buschmann und SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach schlagen bislang nur sehr schwache Basisschutzmaßnahmen vor.
FDP-Justizminister Marco Buschmann und SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach schlagen bislang nur sehr schwache Basisschutzmaßnahmen vor. dpa/Bernd von Jutczenka

Am Mittwoch soll der Bundestag erstmals über einen von Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Entwurf für die neue Rechtsgrundlage beraten. Sie soll die auslaufende jetzige ersetzen.

Lauterbach: Wir sollten nicht alle Maßnahmen fallen lassen

Lauterbach sagte, ab dem 2. April müssten die Länder die neuen Hotspot-Regelungen nutzen, um das Geschehen in den Griff zu bekommen. „Das können sie – und das kann zur Not auch darauf hinauslaufen, dass wenn die Situation in einem ganzen Bundesland so prekär ist, dass ein ganzes Bundesland sich zum Hotspot erklärt, wie das jetzt zum Beispiel Bayern überlegt.“ Es werde keinen Freedom Day geben, betonte Lauterbach. „Wir sind nicht in der Situation, als dass man jetzt alle Maßnahmen fallen lassen könnte.“

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Auf die Frage, ob Änderungen am Infektionsschutzgesetz noch möglich sind, sagte Lauterbach: „Wir diskutieren natürlich, wir haben auch mit den Fraktionen gestern bis spät in die Nacht verhandelt. Es geht heute weiter, es sind noch Änderungen möglich. Aber ich will einfach das, was wir haben, noch einmal verteidigen: Wenn die Hotspot-Regelung wirklich von allen genutzt wird, dann können wir damit wirklich viel machen.“ Nun bleibt abzuwarten, welche Länder davon Gebrauch machen.