Angeklagt – aber warum eigentlich?
Jens Lehmanns Kettensägen-Affäre: DAS wirft die Staatsanwaltschaft ihm vor!
Nachbarschaftsstreit am Sternberger See: Jens Lehmann soll mit einer Kettensäge das Dach eines Nachbarn demoliert haben. Jetzt droht ihm eine Anklage.

Skurriler Nachbarschaftsstreit am Sternberger See: Jens Lehmann soll mit einer Kettensäge das Garagendach eines Nachbarn demoliert haben. Die versperrte ihm den Blick auf den See.
Im vergangenen Sommer hatte die Polizei dort von einem Vorfall mit einer Kettensäge berichtet. In den Medien verbreitete sich schnell die Neuigkeit, dass es sich bei einem Beteiligten um den früheren Nationaltorhüter Jens Lehmann handeln soll. Auch nach dpa-Informationen geht es dabei um den WM-Helden von 2006. Nun hat ihn die Staatsanwaltschaft München II angeklagt. Aber warum eigentlich?
Jens Lehmann soll Dachbalken seines Nachbarn mit Kettensäge demoliert haben
Dem 53-Jährigen wird nach dpa-Informationen vorgeworfen, einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn mit einer Kettensäge angesägt zu haben, weil die Garage ihm den Blick von seinem Haus auf den See versperrte.
Laut Sprecherin der Staatsanwaltschaft, die nur von einem „ehemaligen Mitglied der deutschen Fußballnationalmannschaft“ spricht, wird dem Angeschuldigten unter anderem Sachbeschädigung zur Last gelegt. Über die Anklage hatten zuvor mehrere Medien berichtet.
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Auf Instagram äußerte sich Jens Lehmann jetzt zu den Vorwürfen. Er schrieb: „Die gegen mich erhobenen Vorwürfe treffen so nicht zu. Die gegen mich erhobenen Betrugsvorwürfe betreffen ein nicht bezahltes Parkticket in Höhe über 90 Euro.“ Der Schaden sei „wie immer eine enorme Rufschädigung und die Verletzung der Privatsphäre“.
Die Kettensägen-Anklage gegen Lehmann ist noch nicht zugelassen worden, erklärt das Amtsgericht
Lehmanns Anwalt äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen gegen seinen Mandanten. Auch Lehmann selbst ließ diesbezügliche Anfragen zunächst unbeantwortet. Nach Angaben des Amtsgerichts Starnberg ist die Anklage noch nicht zugelassen worden.
Ob es in der Sache zur Hauptverhandlung vor Gericht kommt, ist darum noch offen. Derzeit laufe noch eine Stellungnahmefrist zu den Vorwürfen. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.