Die Lage in Italien, Spanien, Griechenland und Co

In den Osterferien ins Ausland fahren: Das sind die Corona-Regeln in den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen

In Deutschland wurden so gut wie alle Corona-Regeln über den Haufen geworfen. Doch wie sieht es in Italien, Griechenland und Co aus?

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Viele Menschen wollen um Ostern herum in den Süden fliegen.
Viele Menschen wollen um Ostern herum in den Süden fliegen.picture alliance/dpa

Für die Osterferien können Touristen mit einer vergleichsweise entspannten Corona-Situation in den besonders beliebten Ferienländern rechnen. Bei der Einreise gelten inzwischen eher geringe Hürden und meist herrscht nur noch eine FFP2-Maskenpflicht. Die Lage im Einzelnen:

Corona in Italien: Hier gilt noch 3G und 2G

Einreisebeschränkungen: Vor der Einreise ist eine Online-Anmeldung erforderlich. Daneben wird der Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines Negativtests (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) verlangt. Ohne Nachweis ist eine Quarantäne von fünf Tagen vorgesehen. Kinder unter sechs Jahre müssen keinen Nachweis vorzeigen.

Touristengruppen am Pantheon in Rom.
Touristengruppen am Pantheon in Rom.Imago/Andrea Ronchini

Alltagsbeschränkungen: Nach dem Ende des Notstandes am 31. März müssen in Hotels keine 3G-Nachweise mehr vorgezeigt werden. Auch im Außenbereich von Restaurants oder Bars sowie in Geschäften ist der sogenannte Greenpass nicht mehr nötig. In gastronomischen Innenräumen gilt für Touristen die 3G-Regel. In Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theatern oder Diskotheken besteht die 2G-Regel fort.

Inzidenz: 836 (offizieller Stand vom 31.3., Zahlen werden nur einmal wöchentlich veröffentlicht).

Corona in Spanien: Anmeldung über „Health-Portal“

Einreisebeschränkungen: Urlauber müssen sich vor der Reise auf der Internetseite „Spain Travel Health-Portal“ anmelden. Alle Reisenden über zwölf Jahre brauchen einen Nachweis über Impfung, Testung oder Genesung. Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden, ein Antigentest nicht älter als 24 Stunden sein.

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In Spanien wurden die Corona-Maßnahmen deutlich zurückgefahren.
In Spanien wurden die Corona-Maßnahmen deutlich zurückgefahren.dpa/Clara Margais

Alltagsbeschränkungen: Im Land selbst gibt es außer der Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen sowie in Bussen, Bahnen und Flugzeugen kaum noch Einschränkungen. Wer während seines Urlaubs positiv getestet werden sollte, muss nicht mehr in häusliche Isolation. Das gilt für alle unter 60 Jahre, die keine schweren Symptome entwickeln.

Inzidenz: Etwa 200 Fälle pro 100.000 Einwohner.

Corona in Portugal: Wenig Regeln dank hoher Impfquote

Einreisebeschränkungen: Die Reiseanmeldung für alle über zwölf Jahre erfolgt über das Portal „Passenger Locator Form – Flight Information“.

Alltagsbeschränkungen: Maskenpflicht herrscht auch hier nur noch in öffentlichen Innenräumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Für Madeira und die Azoren gibt es noch einige Sonderregelungen wie etwa einen Gesundheitsfragebogen und in einigen Fällen die 3G-Regel.

Inzidenz: Das Land hat mit 93 Prozent eine besonders hohe Impfquote. Die Inzidenz liegt bei rund 700 Fällen pro 100.000 Einwohner.

Corona in Österreich: Die Maskenpflicht ist zurück

Einreisebeschränkungen: Für die Einreise gilt weiter die 3G-Regel, jeder muss also geimpft, genesen oder getestet sein. Ausnahmen gelten für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren.

Alltagsbeschränkungen: Im Land herrscht in allen Innenräumen eine FFP2-Maskenpflicht. In Wien ist zusätzlich weiter die 2G-Regel in Kraft – und zwar für den Zutritt zur Gastronomie und zu Indoor-Sportstätten.

In Österreich ist die Maskenpflicht nach kurzer Pause zurückgekehrt.
In Österreich ist die Maskenpflicht nach kurzer Pause zurückgekehrt.dpa/Barbara Gindl

Inzidenz: Das Infektionsgeschehen hat sich in jüngster Zeit deutlich abgeschwächt. Die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner ist auf rund 1800 gefallen.

Corona in Frankreich: Keine Auflagen für Geimpfte

Einreisebeschränkungen: Für Geimpfte gelten keine Auflagen, es muss lediglich ein gültiger Impfpass vorgelegt werden. Nichtgeimpfte müssen einen negativen PCR-Test, einen Schnelltest oder einen Genesenennachweis vorlegen.

Alltagsbeschränkungen: Es gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Inzidenz: 1460 Fälle je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen.

Corona in Griechenland: Maske in Tavernen, Kinos und Co

Einreisebeschränkungen: Eine Online-Anmeldepflicht gibt es nicht mehr. Personen, die ein in der EU anerkanntes Covid-Impfzertifikat haben, können nach Griechenland einreisen. Einreisen sind auch mit einem bis zu 72 Stunden alten negativen PCR-Test möglich oder mit einem Rapid-Test, der binnen 24 Stunden vor der Ankunft negativ ausgefallen ist.

In Griechenland herrscht in vielen Einrichtungen noch Maskenpflicht.
In Griechenland herrscht in vielen Einrichtungen noch Maskenpflicht.dpa/Santi Palacios

Alltagsbeschränkungen: Die Maskenpflicht gilt noch für alle geschlossenen Räume wie Tavernen, Bars, Kinos oder Museen sowie für alle öffentlichen Verkehrsmittel.

Inzidenz: Rund 1400 Fälle pro 100.000 Einwohner.

Corona in der Türkei: Maske in Supermärkten, Museen und ÖPNV

Einreisebeschränkungen: Reisende in die Türkei haben drei Möglichkeiten: Sie müssen mindestens zweimal geimpft sein, eine Genesenen-Bescheinigung vorlegen, die nicht älter als sechs Monate ist, oder ein negatives Testergebnis vorzeigen. Kinder unter zwölf Jahre sind von der Regelung ausgenommen.

Alltagsbeschränkungen: In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in geschlossenen Räumen wie Supermärkten und Museen besteht Maskenpflicht. Auflagen für Restaurantbesuche bestehen nicht mehr.

Inzidenz: In Istanbul lag sie zuletzt bei rund 240 pro 100.000 Einwohner, in der Touristenhochburg Antalya bei rund 90.