Wie bei jeder Impfung kann es auch bei der Corona-Schutzimpfung zu Nebenwirkungen kommen. 
Wie bei jeder Impfung kann es auch bei der Corona-Schutzimpfung zu Nebenwirkungen kommen.  epd

Dauerhafte Schäden durch eine Corona-Impfung sind sehr, sehr selten. Aber sie kommen vor: 6029 Anträge auf Anerkennung wurden deutschlandweit gestellt, rund 250 Impfschäden wurden erst anerkannt.

Die Bundesländer haben einem Zeitungsbericht zufolge bislang 253 Anträge auf Entschädigung wegen einer schweren unerwünschten Nebenwirkung der Corona-Impfung bewilligt. Spitzenreiter sind laut einer bundesweiten Umfrage der Welt am Sonntag (WamS) bei den Versorgungsämtern der Länder Bayern mit 61 und Nordrhein-Westfalen mit 38 bewilligten Anträgen. Schlusslicht ist Bremen mit keiner Anerkennung. 1808 Anträge wurden demnach abgelehnt, 3968 weitere sind noch in Bearbeitung.

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Als Impfschäden werden überwiegend Herzmuskelentzündungen, Sinusvenenthrombosen und das Guillain-Barré-Syndrom, eine seltene Erkrankung der Nerven, anerkannt. Vereinzelt geht es laut WamS auch um Todesfälle.

Wie viel die Impfschäden den Staat letztlich kosten werden, ist unklar

Wie viel die Impfschäden den Staat letztlich kosten werden, lässt sich demnach zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret beziffern. Zum einen liege das an den Anträgen, die noch in Bearbeitung seien oder noch folgen könnten. Zum anderen seien Höhe und Umfang der staatlichen Versorgung individuell abhängig vom Ausmaß der Schädigung und deren gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen.

Ab einem gewissen Schädigungsgrad bietet der Staat laut dem Blatt eine lebenslange Grundrente zwischen 164 und 854 Euro monatlich an. Dazu übernimmt er, wenn nötig, die Behandlungskosten und zahlt einen Berufsschadensausgleich. In Hessen etwa erhielten Menschen mit anerkanntem Impfschaden im Jahr 2021 durchschnittlich monatlich 1395 Euro.

Im Extremfall könne die monatliche Gesamtsumme bis zu 15.000 Euro betragen. Hinterbliebene von Impftoten haben laut WamS ebenfalls Anspruch auf staatliche Versorgung sowie Bestattungs- und Sterbegeld. Die Kosten tragen die Länder.