Immer noch über 1000 Corona-Strafverfahren in Berlin anhängig +++ Richter spricht Rentner (86) nach DIESEM lächerlichen Verstoß frei
Tausende Berliner sollen noch für lapidare Corona-Verstöße bestraft werden, doch ein Richter in Hamburg spricht einen Senior frei.

Die Pandemie ist zwar noch nicht vorbei, aber eines steht im dritten Covid-Jahr wohl fest: Behörden haben mit den Strafen für lapidare Verstöße gegen teils abstruse Corona-Verordnungen gewaltig überzogen. Wir erinnern uns: Zu Beginn der Pandemie wurde sogar das Verweilen auf einer Parkbank oder einer Decke im Park geahndet. Selbst gesundheitsfördernde Aktivitäten wie das Spielen in Parks galten zeitweise als strafwürdig. Das Ergebnis: Bis Anfang 2022 hatten sich in Berlin 5000 Strafverfahren im Zusammenhang mit Corona-Verstößen angesammelt. Laut Justizsenat waren davon immerhin 3322 erledigt, 386 mal erging ein Strafbefehl, einmal sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Dazu kommen nochmals 61.947 Ordnungswidrigkeiten, von denen Anfang 2022 über 42.000 abgeschlossen waren.
Rentner-Ehepaar lehnte 150 Euro Corona-Bußgeld ab
Aber immer noch muss sich die Justiz in Berlin und anderen Bundesländern mit teils aberwitzigen Fällen herumschlagen, die im Rückblick kaum nachvollziehbar sind. Oftmals geht es um Lappalien, deren Bestrafung dann noch auf wackeligen Rechtsgrundlagen fußte. So im Fall eines Hamburger Rentners, der sich jetzt wegen eines Bäckereibesuchs im Juni 2021 vor Gericht zu verantworten hatte.
Der 86-Jährige sollte ein Bußgeld wegen mutmaßlicher Missachtung der Kontaktdatenerfassung während der Coronapandemie zahlen. Gemeinsam mit seiner ein Jahr älteren Ehefrau hatte der Mann an einem Tisch im Außengereich einer Bäckerei Platz genommen. Eine Bei einer Kontrolle stellte sich heraus, dass die beiden das damals obligatorische Formular zur Kontaktdatenerfassung nicht vorzeigen konnten. Die Eheleute sollten daher ein Bußgeld von je 150 Euro zahlen, lehnten dies aber ab. Daher kam es nun zum Verfahren vor dem Amtsgericht.
Mann (86) hatte vergessen, Corona-Formular auszufüllen - seine Frau (87) ist gebrechlich
Die Richter am Hamburger Amtsgericht schauten sich den Fall genau an und urteilten, dass die damals geltende Corona-Verordnung unklar formuliert war. Einem Gerichtssprecher zufolge war in der zum Zeitpunkt des Vorfalls im Juni 2021 geltenden Fassung der Verordnung zur Kontaktdatenerfassung nicht explizit ausgeführt, wann Besucher eines Lokals ihre Daten angeben müssen. Die Verordnung wurde mehrfach geändert, in späteren Fassungen lautete dies dann anders.
Der Fall war von Hamburger Medien aufgegriffen worden und weckte daher größeres Interesse. Nach Darstellung des Gerichts gab der Mann an, er habe das Ausfüllen des Formulars vergessen. Demnach habe auch eine Rolle gespielt, dass seine Frau gebrechlich sei und in der Bäckerei vor dem Verzehr dringend habe auf Toilette gehen wollen. Die Einzelheiten des Ablaufs ließen sich nach Angaben des Gerichtssprechers in der Verhandlung am Dienstag nicht aufklären.
Corona-Verordnung war nicht präzise genug formuliert
Entscheidend für den Freispruch des Manns war demnach am Ende aber ohnehin eine juristische Bewertung. Demnach war die Verordnung zur Kontaktdatenerfassung zum fraglichen Zeitpunkt nicht hinreichend präzise formuliert. Sie ließ damit theoretisch auch die Möglichkeit zu, seine Daten etwa erst beim Verlassen einer Lokalität anzugeben.
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Das Verfahren gegen die 87-jährige Ehefrau wurde vom Amtsgericht abgetrennt. In ihrem Fall müsste zunächst überprüft werden, ob sie gemäß der Ausführungen ihres Ehemanns eventuell bereits derart stark eingeschränkt ist, dass sie verhandlungsunfähig wäre. Der Richter sprach sich laut Sprecher dafür aus, das Verfahren gegen sie einzustellen. Dem müsste noch die Staatsanwaltschaft zustimmen.