Ihr eigener Lebenspartner erstickte sie aus Wut: Leiche von Anna S. (35) in Wohnhaus-Keller entdeckt
Der 47-jährige Michael S. wurde bereits zu lebenslänglich im „Mordprozess ohne Leiche“ verurteilt.

Drei Jahre lang galt Anna S. als vermisst, doch bald nach ihrem Verschwinden war den Ermittlern klar: Sie wurde ermordet. Unter Tatverdacht stand ihr eigener Lebensgefährte Michael S. Dieser wurde in einem spektakulären Indizienprozess zu lebenslänglich verurteilt, obwohl die Leiche des Opfers nicht gefunden wurde – bis jetzt.
„Mordprozess ohne Leiche“: Erdrückende Indizien gegen Michael S.
Fast drei Jahre nach dem Verschwinden der 35-jährigen Anna S. aus Gelsenkirchen haben Polizeibeamte den Leichnam der Frau gefunden. Die Ermittler entdeckten die Leiche des Mordopfers bei der Durchsuchung eines Wohnhauses in Krefeld im Keller, wie die Polizei in Gelsenkirchen am Dienstag mitteilte. Für den Mord an der Frau hatte das Landgericht Essen bereits im Dezember 2020 einen Mann aus Krefeld zu lebenslanger Haft verurteilt.
Eine Obduktion des Leichnams habe die Identität der vermissten Frau zweifelsfrei bestätigt, erklärte die Polizei. Ein vorläufiges Gutachten der Rechtsmedizin ergab demnach, dass die Frau erstickt wurde. Die Todesursache decke sich mit den Feststellungen des Landgerichts Essen im als „Mordprozess ohne Leiche“ bekannt gewordenen Indizienprozess.
Michael S. suchte im Internet nach „Ersticken“ und „Leichengeruch“
Die Kammer kam damals zu dem Schluss, der 47-jährige Michael S. habe seine frühere Partnerin aus Wut und Rache über die Trennung getötet. Im Prozess belastete ihn besonders auf seinem Computer gefundenes Bild- und Videomaterial. Zudem fanden die Ermittler bei dem bereits wegen Totschlags vorbestraften Angeklagten Suchanfragen zum Thema „Ersticken“ und „Leichengeruch“.
Obwohl das Opfer bis zu diesem Zeitpunkt nicht gefunden werden konnte, verurteilte die Kammer den 47-Jährigen aus Krefeld wegen Mordes zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts. Eine Revision auf Antrag des Generalbundesanwalts wurde als unbegründet verworfen.