Verletzung der Persönlichkeitsrechte

Herzogin Meghan: Zeitung soll ihre handgeschriebenen Briefe ihrem Vater geben

Die Briefe an ihren Vater Thomas Markle standen im Zentrum eines Rechtsstreits, da die Zeitung in mehreren Artikeln daraus zitiert hatte.

Teilen
Herzogin Meghan bei einem Besuch des Tembisa-Township in der Nähe von Johannesburg am letzten Tag einer Afrikareise. 
Herzogin Meghan bei einem Besuch des Tembisa-Township in der Nähe von Johannesburg am letzten Tag einer Afrikareise. dpa/PA Wire/Facundo Arrizabalaga

Im Rechtsstreit gegen die Boulevardzeitung Mail on Sunday haben die Anwälte von Herzogin Meghan den Verlag aufgefordert, Kopien ihrer handgeschriebenen Briefe an Meghans Vater zurückzugeben. Außerdem forderten sie in einer Anhörung am High Court in London am Dienstag eine einstweilige Verfügung gegen den Verlag, um weitere „Urheberrechtsverletzungen und den Missbrauch privater Informationen“ zu verhindern. Die Briefe an Thomas Markle standen im Zentrum des Rechtsstreits, da die Zeitung in mehreren Artikeln daraus zitiert hatte.

Lesen Sie auch: „MEGnificent“: Neues Royal Baby als Lichtblick fürs Königshaus >>

Herzogin Meghan hatte vor wenigen Wochen vor Gericht einen wichtigen ersten Erfolg gegen den Verlag errungen. Der Londoner Richter stimmte der Abkürzung des Verfahrens zu und gab ihrer Auffassung recht, dass durch die teilweise Veröffentlichung eines Briefs ihre Persönlichkeitsrechte verletzt worden seien. Noch nicht endgültig entschieden wurde über die Frage, inwieweit auch die Urheberrechte der 39-Jährigen beeinträchtigt wurden.

Lesen Sie auch: Meghan und Harry: Royale Rebellen: Was seit der Hochzeit vor zwei Jahren passiert ist >>

Meghan forderte über ihre Anwälte von der Mail on Sunday und MailOnline zudem eine prominente Berichterstattung über ihren Sieg gegen den Verlag sowie eine Zahlung von 750.000 Pfund innerhalb von zwei Wochen für die Kosten des Verfahrens. Der Verlag hingegen kündigte eine Berufung gegen die Abkürzung des Verfahrens an.