Ein Linienbus des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV): Auf mehreren Buslinien waren Sitzplätze mit ätzender Flüssigkeit präpariert worden.
Ein Linienbus des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV): Auf mehreren Buslinien waren Sitzplätze mit ätzender Flüssigkeit präpariert worden. Ritter/imago

War es derselbe Attentäter oder ein Nachahmer? Am Wochenende hat eine Buspassagierin in Hamburg Verätzungen an ihrem Po erlitten. Bei ähnlichen Anschlägen waren bereits zwei Frauen in Hamburg verletzt worden.

Der jüngste Vorfall ereignete sich am Samstag in einem Bus der HVV-Linie 29: Laut Polizei nahm die 59-Jährige Platz auf einem freien Sitz. Als sie Feuchtigkeit an ihrem Gesäß bemerkte, wechselte sie den Sitzplatz, doch als sie ausstieg, verspürte sie einen immer stärker werdenden Schmerz.

Laut Polizei rief die Geschädigte daraufhin den Rettungsdienst und kam in ein Krankenhaus. Ärzte diagnostizierten Verätzungen, behandelten die Frau und stellten Strafanzeige gegen Unbekannt. Bei der Flüssigkeit soll es sich um Säure gehandelt haben. Der Bus wurde vorsorglich aus dem Betrieb genommen.

Zwei weitere Frauen und ein Mann in Hamburg verätzt: Strafanzeige gegen Unbekannt

Bei ähnlichen Anschlägen waren Mitte März 2022 zwei Frauen verletzt worden. Präpariert waren Medienberichten zufolge Sitzplätze in zwei unterschiedlichen Bussen. Eine 39-Jährige wurde in einem Bus der Linie 22 auf der Fahrt vom Hamburger Stadtteil Blankenese nach Altona verletzt, als sie auf einem freien Sitz Platz nahm. Sie wurde in einem Krankenhaus behandelt. Auch ihr Ehemann musste behandelt werden, der die durchfeuchtete Kleidung der Frau angefasst hatte.

Fast zur selben Zeit wurde eine 17-Jährige in einem Bus der Linie 1 in Richtung Othmarschen verletzt. Die junge Frau klagte über Schmerzen an Po und Beinen, nachdem sie auf einem Sitz Platz genommen hatte. Die junge Frau begab sich selbstständig zur Behandlung in ein Krankenhaus. Dort wurden schwere Verätzungen an ihrer Haut festgestellt. Lebensgefahr bestand in keinem der Fälle. Unklar war nach den Fällen vor einem Jahr, ob Säure oder ebenfalls ätzende Lauge verwendet wurde.