Was Sexarbeiterinnen schon lange fordern
Hamburg und weitere Bundesländer lassen Prostitution wieder zu
Seit dem Lockdown ist die Sexarbeiterinnen-Branche in Deutschland stillgelegt. Interessenvertreter fordern schon lange eine Öffnung, um ein Abdriften in die Illegalität zu verhindern. Jetzt kommen dem erste Bundesländer nach.

Seit dem Corona-Lockdown haben in Deutschland sämtliche Bordelle geschlossen. Sexarbeit ist quasi verboten. Schon seit vielen Wochen fordern daher Interessenverbände Lockerungen für die Branche, um die Frauen und Männer nicht in die Illegalität zu treiben. Nach ersten Gerichtsentscheidungen folgen nun auch die Regierungen mehrerer Länder. Ab dem 15. September ist Prostitution in Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Niedersachsen wieder erlaubt.
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Es war Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD), die die Nachricht verkündete. Es sei ein gemeinschaftliches Vorgehen der vier aneinandergrenzenden Bundesländer. Um mögliche Infektionen nachverfolgen zu können, seien die Prostituierten verpflichtet, Kontaktlisten zu führen und nach Terminabsprache zu arbeiten. „Nicht zulässig sind weiterhin Prostitutionsveranstaltungen und Prostitution in Fahrzeugen“, sagte Leonhard.

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Die Entscheidung fiel unter dem Eindruck mehrerer Gerichtsentscheidungen. Ende August hatte das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen die von der Landesregierung angeordnete Schließung von Bordellen und ähnlichen Einrichtungen außer Vollzug gesetzt. In Bremen stehe ebenfalls eine Entscheidung an, sagte Leonhard. Auch Sexarbeiterinnen aus Hamburg haben einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt, dieser sei aufgrund des koordinierten Vorgehens der vier Landesregierungen aber nun hinfällig.
Auch in Sachsen-Anhalt bereiten sich Bordelle auf die Wiedereröffnung vor. In der vergangenen Woche hatte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt entschieden, dass Prostitutionsstätten wieder öffnen dürfen. Und auch in Nordrhein-Westfalen hob ein Gericht nun das Verbot per sofort auf: Das vollständige Verbot verstoße voraussichtlich gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, erklärte das Gericht. Mittlerweile seien weitgehende Lockerungen in nahezu allen Bereichen zugelassen worden. Es sei nicht ersichtlich, warum im Gegensatz dazu sexuelle Dienstleistungen vollständig verboten seien.
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Schließlich dürfte die Gefahr von Infektionsketten bei sexuellen Kontakten zwischen zwei Menschen nicht in gleichem Maße bestehen wie bei einigen wieder erlaubten Veranstaltungen. Als Beispiel nannte das Gericht Fitnessstudios, wo es ebenfalls zu erhöhter Atemaktivität komme. Auch sei nicht ersichtlich, dass das Ansteckungsrisiko bei sexuellen Handlungen zwischen zwei Menschen deutlich größer sei als bei privaten Feiern mit bis zu 150 Menschen.
Die Entscheidung kommt für das „Pascha“ in Köln, eines der größten Bordelle in Europa, zu spät. Das elfstöckige Bordell-Hochhaus hat in der vergangenen Woche Insolvenz beantragt.