Urteil gefallen
Lebenslange Haft für Grusel-Verbrechen von Baden-Baden: Vater tötete Mädchen (6) und verging sich an ihrer Leiche
Danach hat der Deutsche versucht, eine Explosion zu verursachen – obwohl vier Verwandte im Haus schliefen. Unter ihnen sein eigener Sohn. Nun kommt er lebenslänglich in Haft.

Es sind Vorwürfe, die auch hartgesottene Ermittler erschaudern lassen. Ein Mann (34) in Baden-Baden soll die sechsjährige Spielplatzfreundin seines Sohnes mit einem Messer getötet haben, „um sich hierdurch und anschließend mithilfe ihres Leichnams sexuell zu erregen“. Danach habe der Deutsche versucht, eine Explosion zu verursachen – obwohl vier Verwandte im Haus schliefen. Unter ihnen war auch sein eigener Sohn.
Nun fällte das Gericht das Urteil gegen den 34-Jährigen: Er bekommt lebenslängliche Haft. Das Landgericht in Baden-Baden stellte zudem die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten fest.
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Was war passiert? Die Tat kurz vor Weihnachten hatte weit über die Region Baden-Baden hinaus Aufsehen erregt. Die Mutter hatte dem Mann das Mädchen überlassen, damit sie bei ihrem Freund übernachten konnte. Die Kinder kannten sich vom Spielplatz.
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Täter soll sich an Leiche vergangen haben
Nach einem Brand in der Nacht zum 19. Dezember hatten Einsatzkräfte in einem Schlafzimmer die Leiche des Mädchens entdeckt. Der Beschuldigte wurde mit einer Rauchvergiftung im Garten gefunden und tags darauf festgenommen. Er kam in Untersuchungshaft. Auch sein Sohn erlitt eine Rauchvergiftung.
Erst nach und nach teilte die Staatsanwaltschaft die Details mit, die für manche wohl schwer erträglich sein dürften: Mit einem Messer soll der Mann das Kind getötet haben. Mehrfach und in massiver Weise habe er sich an dem toten Körper sexuell vergangen und ihn unter anderem im Intimbereich verstümmelt, teilte die Behörde mit. Mit der Explosion habe der Mann die Tat vertuschen wollen.
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Warum das Verbrechen geschah, ist ungeklärt. Der Untersuchung durch einen Psychiater stimmte der Angeklagte nicht zu. Aus Sicht eines Gutachters sprach nichts für eine verminderte Schuldfähigkeit, auch Pädophilie war nicht festzustellen.
Angeklagter hatte Tat nicht gestanden
Der nicht vorbestrafte Angeklagte hatte die Tat nicht gestanden und im ganzen Prozess geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft war sich aber sicher, dass die Beweismittel für eine Verurteilung ausreichten. Sie warf dem gelernten Straßenbauer unter anderem Mord, Störung der Totenruhe sowie versuchten Mord in vier Fällen vor.
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Sie forderte eine lebenslange Haftstrafe – und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Das Gericht folgte nun dieser Ansicht. Die Nebenkläger, darunter die Mutter und der Vater des getöteten Mädchens, schlossen sich dem in nichtöffentlicher Sitzung dem Vernehmen nach an. Der Pflichtverteidiger verzichtete zuvor auf einen Antrag zum Strafmaß.
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