Grusel-Verbrechen in Baden-Baden: Mann tötet Mädchen (6) und vergeht sich an ihrer Leiche
Das Kind war eine Spielplatzfreundin seines Sohnes. Der Mann tötete sie, verging sich an dem Mädchen und verstümmelte ihren Körper. Nun beginnt der Prozess.

Es sind Vorwürfe, die auch hartgesottene Ermittler erschaudern lassen. Ein Mann (34) in Baden-Baden soll ein sechsjähriges Mädchen mit einem Messer getötet haben, „um sich hierdurch und anschließend mithilfe ihres Leichnams sexuell zu erregen“. Danach habe der Deutsche versucht, eine Explosion zu verursachen – obwohl vier Verwandte im Haus schliefen. Unter ihnen war sein Sohn – der Spielplatzfreund des Opfers. Nun steht der 34-Jährige vor Gericht.
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Wegen Mordes an einer Sechsjährigen und Störung der Totenruhe muss sich der Angeklagte ab Mittwoch (13.30 Uhr) vor dem Landgericht Baden-Baden verantworten. Der Mann soll nach der Tat versucht haben, sich das Leben zu nehmen, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Er hat sich laut einer Gerichtssprecherin nicht zu den Vorwürfen eingelassen.
Die Tat kurz vor Weihnachten hatte weit über die Region Baden-Baden hinaus Aufsehen erregt. Die Mutter hatte dem Mann das Mädchen überlassen, damit sie bei ihrem Freund übernachten konnte. Die Kinder kannten sich vom Spielplatz.
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Täter wollte Verbrechen mit einer Explosion vertuschen
Nach einem Brand in der Nacht zum 19. Dezember hatten Einsatzkräfte in einem Schlafzimmer die Leiche des Mädchens entdeckt. Der Beschuldigte wurde mit einer Rauchvergiftung im Garten gefunden und tags darauf festgenommen. Er kam in Untersuchungshaft. Auch sein Sohn erlitt eine Rauchvergiftung.
Erst nach und nach teilte die Staatsanwaltschaft die Details mit, die für manche wohl schwer erträglich sein dürften: Mit einem Messer soll der Mann das Kind getötet haben. Mehrfach und in massiver Weise habe er sich an dem toten Körper sexuell vergangen und ihn unter anderem im Intimbereich verstümmelt, teilte die Behörde mit. Mit der Explosion habe der Mann die Tat vertuschen wollen.
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Zeugen, die den nicht vorbestraften Mann vom Spielplatz kennen, hätten ihn als liebevollen Vater beschrieben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Eine Untersuchung durch einen Psychiater habe der Angeklagte verweigert. Er habe mehrere Suizidversuche unternommen.

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Die Staatsanwaltschaft legt dem 34-jähigen Angeklagten Mord, Störung der Totenruhe sowie versuchten Mord in vier Fällen in Tateinheit mit versuchtem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge, mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge, mit gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zur Last.
Das Gericht hat acht Verhandlungstage bis Ende September angesetzt, 13 Zeugen und fünf Experten geladen – darunter einen psychiatrischen Sachverständigen, eine rechtsmedizinische Gutachterin und einen Brandsachverständigen. Die Eltern des Mädchens und Bewohner des Hauses sind Nebenkläger.
Für den ersten Verhandlungstag sind laut der Gerichtssprecherin neben der Verlesung der Anklage die – mögliche – Einlassung des Angeklagten und der Beginn der Beweisaufnahme vorgesehen. Vier der Zeugen sind geladen, darunter drei Polizisten. Zudem will das Gericht den psychiatrischen Sachverständigen befragen.
Nekrophilie: Ein auf Leichen gerichteter Sexualtrieb
Unweigerlich denkt man bei den Vorwürfen an Nekrophilie, einen auf Leichen gerichteten Sexualtrieb. Der Forensiker und Kriminalist Mark Benecke warnt aber vor zu schnellen Schlüssen: „Es kann sein, dass der Täter weder pädophil noch nekrophil ist.“ Manche Täter suchten sich schwache Menschen als Opfer, da sie Angst vor älteren hätten. „Das weiß nur der Täter selbst oder man muss es testen.“ Die Gewaltausübung könne ebenfalls ganz verschiedene Gründe haben.
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„Nekrophilie und Pädophilie sind recht eng gefasste Begriffe, die nicht immer mit der Alltagsverwendung gleichbedeutend sind“, erklärt Benecke. Häufig handele es sich beim Vergehen an einer Leiche nicht um die ursprüngliche „Zielfantasie“ eines Täters.
Wie weit verbreitet Nekrophilie ist, lässt sich laut Benecke nicht sagen. Oft stecke Bindungsangst dahinter: „Eine Leiche verlangt nichts, fordert nichts, braucht nichts, bewertet nicht.“ In solchen Fällen gebe es mitunter die Chance, dass dem Betroffenen mit einer Therapie geholfen werden kann. Wenn jemand aber beispielsweise antisozial ist, wird ihm die Therapie Benecke zufolge kaum helfen.