Deutsche Touristen in U-Haft bekommen Besuch

Gruppenvergewaltigung auf Mallorca: Jetzt ermittelt auch deutsche Behörde!

Im Fall der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung auf Mallorca ermittelt jetzt auch die Staatsanwaltschaft Hagen gegen die fünf Tatverdächtigen.

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Polizisten führen die Verdächtigen in Palma de Mallorca zum Termin mit einem Haftrichter.
Polizisten führen die Verdächtigen in Palma de Mallorca zum Termin mit einem Haftrichter.Clara Margais/dpa (Archivbild)

im Fall der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung auf Mallorca ermittelt jetzt auch die Staatsanwaltschaft Hagen. Die fünf deutschen Tatverdächtigen stammen aus dem Märkischen Kreis (NRW).

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte, man habe von den spanischen Behörden die Personalien der fünf Beschuldigten erhalten. Auf weitere Informationen die angefordert wurden, würden noch gewartet.

Die Tatverdächtigen sind zwischen 21 und 23 Jahre alt und stammen aus dem Märkischen Kreis (Nordrhein-Westfalen), für den die Staatsanwaltschaft in Hagen zuständig ist.

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Die fünf Touristen mit deutschem Pass sitzen seit mehr als einer Woche in Palma de Mallorca in Untersuchungshaft. Ihnen wird vorgeworfen, eine noch jüngere Urlauberin aus Deutschland zum Sex gezwungen oder dabei tatenlos zugeschaut zu haben.

Pflicht zur Doppelverfolgung von mutmaßlicher Vergewaltigung im Ausland

Es bestehe eine Verpflichtung zu Ermittlungen in Deutschland, wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland mutmaßlich eine Straftat begehen, erläuterte der Oberstaatsanwalt Gerhard Pauli. Er sprach in diesem Zusammenhang von einer „Doppelverfolgung“. Eine Doppelbestrafung - also eine rechtskräftige Verurteilung sowohl in Spanien als auch in Deutschland wegen einer Tat - sei dagegen unmöglich.

Unterdessen hat die Gruppe junger Männer, die von der spanischen Presse auch „deutsches Rudel“ genannt wird, zu ersten Mal Besucht von Verwandten im Gefängnis bekommen. Das berichtet der „Focus“.

Diese reisten laut dem Bericht aus Deutschland an und brachten mehrere Taschen mit in das Gefängnis. Erlaubt sind Kleidung und andere Dinge des täglichen Gebrauchs – und Bargeld. Damit können sich die Häftlinge Essen kaufen oder telefonieren.

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