Der Angeklagten werden weitere Misshandlungen zur Last gelegt
Greta (3) stirbt im Kindergarten: Mordprozess gegen Erzieherin hat begonnen
Kollegen hielten die Angeklagte für unfähig, als Erzieherin zu arbeiten. Dennoch blieb sie bis zum Tod von Greta in diesem Beruf.

Die Anklage liest sich grausam und eigentlich unvorstellbar: Wegen Mordes an der drei Jahre alten Greta und Misshandlung von Kindergartenkindern in acht weiteren Fällen steht seit Dienstag eine Erzieherin vor Gericht. Zum Auftakt schweigt die 25 Jahre alte Deutsche.
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Die schreckliche Tat, die den gesamten Komplex überhaupt öffentlich machte, ereignete sich im April. Eine dreijährige namens Greta erlitt einen Atemstillstand – offenbar ausgelöst durch die nun angeklagte Erzieherin. Ein Kollege soll das Kind an diesem Tag zum Mittagsschlaf ins Bett gebracht und seinen Dienst um 13.30 Uhr beendet haben. Danach sei die Angeklagte mit der dreijährigen Greta allein gewesen. Die 25-Jährige habe daraufhin den Brustkorb des schlafenden Kinds bis zum Atemstillstand „komprimiert“, fasste der Vorsitzende Richter Lothar Beckersam am Dienstag zusammen.
Als der Notarzt eintraf, wies das Kind „keine Vitalfunktionen mehr“ auf. Der Notarzt habe die Dreijährige reanimieren können. Wenige Tage später starb sie jedoch im Krankenhaus an einem hypoxischen Hirnschaden – einer schweren Hirnschädigung, die bei extremem Sauerstoffmangel auftritt. Die Tat ereignete sich laut Staatsanwaltschaft am letzten planmäßigen Arbeitstag der Erzieherin, weil die Viersener Kita ihr zum Monatsende gekündigt hatte.
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Schon in den Jahren zuvor soll es Misshandlungen gegeben haben
Der jungen Frau werden die Ermordung von Greta sowie die Misshandlung von Schutzbefohlenen in acht weiteren Fällen zur Last gelegt. Seit 2017 soll sie in verschiedenen Kitas in Krefeld, Kempen und Tönisvorst Kindern den Brustkorb fest zusammengepresst und sie damit in Lebensgefahr gebracht haben. Stets schlug sie kurz danach selbst Alarm, sodass Rettungsdienste herbeigerufen wurden und die Kinder überlebten. Einem Jungen in Krefeld soll sie den Brustkorb viermal bis zu Atemnot oder Atemstillstand zugedrückt haben. Einmal soll der Junge an Armen und Beinen gezuckt und aus dem Mund geblutet haben.
Diese Fälle waren erst durch die Ermittlungen nach dem Tod von Greta bekannt geworden und in einen Zusammenhang gebracht worden. Bei den Opfern habe es sich um „ihr anvertraute wehrlose Kleinkinder“ gehandelt, sagte Richter Beckers.
Obwohl Vorgesetzte und Kollegen die Erzieherin laut Staatsanwaltschaft als „emotions- und teilnahmslos“ bezeichneten, fand die Angeklagte immer wieder Arbeit in Kindertagesstätten. Unter anderem war sie in Kindergärten in Krefeld, Kempen, Tönisvorst und Viersen beschäftigt.
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Gretas Mutter tritt im Verfahren als Nebenklägerin auf. „Greta war ein fröhliches Kind, das gern in die Kita gegangen ist“, sagte die Rechtsanwältin Marie Lingnau, die die Mutter des getöteten Mädchens vertritt. Der Prozess diene dazu, aufzuklären, wie es in einem geschützten Raum zu so einer Tat habe kommen können. Das Motiv für die Taten ist unklar. Bisher hat die Angeklagte die Aussage verweigert, doch für die nächste Sitzung am Donnerstag haben ihre Anwälte eine Erklärung angekündigt. Sollte sie des Mordes für schuldig befunden werden, droht ihr eine lebenslange Freiheitsstrafe.