Der Musiker Gil Ofarim.
Der Musiker Gil Ofarim. Imago/Panthermedia

Eigentlich sollte am 24. Oktober in Leipzig ein Prozess gegen den Musiker Gil Ofarim starten, doch dieser Termin wurde nun gekippt. Der Fall, der vor einem Jahre seinen Ausgang nahm, wird sich nun noch eine Weile hinziehen. Denn ein neuer Prozess-Termin wird wohl erst in einem Jahr stehen können.

Der Fall Gil Ofarim: Alles begann mit einem Video

Alles begann mit einem Instagram-Video, das Gil Ofarim Anfang Oktober des vergangenen Jahres auf Instagram hochgeladen hatte. Dort schilderte er mit unruhiger Stimme einen antisemitischen Vorfall. Ein Mitarbeiter des Westin-Hotels in Leipzig soll sich geweigert haben, den Musiker zu bedienen, so lange der seinen Davidstern um den Hals trage. Es folgen Solidaritätsbekundungen und Demonstrationen vor dem Hotel.

Doch nach einigen Wochen gab es in dem Fall eine kuriose Wende. Das Hotel gab Bilder einer Überwachungskamera nicht nur an die Polizei, sondern auch die Presse weiter: Darauf war zwar Ofarim, aber kein Davidstern zu sehen. Seither hat sich nicht nur die öffentliche Meinung gedreht, sondern auch die der Leipziger Justiz, denn ermittelt wurde nicht mehr gegen den Hotelmitarbeiter, sondern gegen Ofarim – wegen Verleumdung.

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In der nächsten Woche sollte der Prozess nun starten, wurde dann aber doch abgesagt. Es sollen zunächst alle offenen Fragen geklärt werden, erklärte ein Sprecher des Leipziger Landgerichts, das zudem einen Täter-Opfer-Ausgleich ins Gespräch brachte. Dass die Anwälte von Ofarim darauf eingehen werden, ist aktuell jedoch sehr unwahrscheinlich. „Wir streben einen absoluten Freispruch für unseren Mandanten an“, erklärte Verteidiger Stevens gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Mit der jetzigen Entscheidung des Gerichts sei das wichtigste Ziel der Verteidigung erreicht, den Prozess erst einmal zu stoppen.

Gil Ofarim: Seine Anwälte lehnen den Richter ab

Der Prozess gegen Ofarim wurde auch verschoben, da es im Vorfeld zu heftigen Unstimmigkeiten gekommen war. Die Anwälte von Ofarim hatten den Leipziger Richter wegen Befangenheit abgelehnt und sogar von einem Schauprozess gesprochen. Laut den Anwälten habe der Richter in einem Vorgespräch „freimütig“ behauptet, er selbst könne sich den von Herrn Ofarim behaupteten Geschehensablauf schwer vorstellen. Zudem soll er kommenteirt haben, dass es in Leipzig „bekanntermaßen kein erhebliches Problem mit Antisemitismus“ gebe.

Das Leipziger Gericht hatte die Befangenheitsanträge als unbegründet zurückgewiesen und umgehend das Hauptverfahren eröffnet, obwohl dessen Ablehnungsgesuch noch nicht rechtskräftig entschieden worden war. Das Oberlandesgericht hatte die Beschwerden dagegen am vergangenen Freitag abgelehnt.

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Dass das Gericht nun doch einlenkte, dürfte darin begründet sein, dass man dem Vorwurf entgegenwirken wolle, Ofarim als Prominenten schlechter zu behandeln, als andere Angeklagte. Durch die Verschiebung bleibt Ofarim und seinem Anwaltsteam nun noch Zeit für weitere Rechtsmittel. Mit einem neuen Termin ist frühestens in einem halben Jahr zu rechnen, weil die Strafkammer mit Haftsachen ausgelastet sei. Bis dahin gilt für Ofarim die Unschuldsvermutung.