Keine Kassenleistung und nicht lebensbedrohlich
Gericht: Mann muss OP wegen Penisverkrümmung selbst bezahlen

Eine Operation zur Behandlung einer Penisverkrümmung ist eine Privatleistung, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden muss. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen bestätigt. Ein 59-Jähriger hatte von seiner Krankenkasse verlangt, die Kosten von fast 14 000 Euro für den Eingriff bei einem Privatarzt zu übernehmen, wie das Gericht in Celle am Montag mitteilte. Er argumentierte, ohne die OP drohten ihm Erektionsstörungen und damit der Verlust einer herausgehobenen Körperfunktion.
Das Gericht bestätigte dagegen in seinem Urteil vom 17. November die Rechtsauffassung der Kasse, die die Kostenübernahme verweigert hatte: Nicht anerkannte Behandlungsmethoden bei Privatärzten seien grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmen. Weil die bisher nur leichte Beeinträchtigung der Erektion eines 59-Jährigen weder lebensbedrohlich noch damit vergleichbar sei, liege auch kein Ausnahmefall vor (Az L 16 KR 143/20).
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