Die Figur der Justitia in Frankfurt. (Symbolfoto)
Die Figur der Justitia in Frankfurt. (Symbolfoto) Foto: Imago/Westend61

Im Jahr 2011 vermieten der Frankfurter Geschäftsmann Alojzij Zitnik (79) und seine Frau das Gelände einer Werkstatt nahe Hanau an einen heute 57-Jährigen aus Büdingen. Der betreibt dort eine Oldtimer-Werkstatt. Auch Zitnik kommt immer wieder vorbei, da einige seiner Fahrzeuge auf dem Gelände stehen und er in seiner Freizeit daran schraubt. Doch dann kommt es zu Reibereien. Es folgen mehrere Kündigungen, versuchte Räumungen und ein mutmaßlicher Mord. Letzterer hat nun zumindest den Prozess um die Räumung entschieden.

Rückblick: Die ersten Unstimmigkeiten gab es 2015. Zitnik und sein Mieter schlossen einen Vergleich, der für den Mieter einige Verpflichtungen bedeuteten. Als der denen nicht nachkam, sprach Zitnik mehrere fristlose Kündigungen aus, doch das zuständige Landgericht wies eine Räumungsklage ab.

Doch dann kam es zu dem mutmaßlichen Verbrechen, dass die gesamte Situation änderte: Am 21. Januar verschwand Alojzij Zitnik spurlos! Was die Ermittler wissen: Der Geschäftsmann verabschiedete sich von seiner Frau, wollte zur Werkstatt nach Hammersbach fahren. Ob er dort ankam, ist unklar. Zeugen fanden das Auto des 79-Jährigen, einen schwarzen Porsche Cayenne, einen Tag später in einem Industriegebiet in der Nähe des Bahnhofs Maintal-Bischofsheim. Im Auto befanden sich persönliche Kleidungsstücke des Mannes und sein Portemonnaie mit mehreren Hundert Euro. Kurz darauf wurde unweit des Autos auch das Handy von Zitnik gefunden. Darauf befanden sich Blutspuren.

Der Geschäftsmann Alojzij Zitnik
Der Geschäftsmann Alojzij Zitnik Foto: Polizei

Zwei Tage später klickten dann bei dem Mieter der Werkstatt die Handschellen. Der Vorwurf: Totschlag! Die Leiche von Zitnik wurde bis heute nicht gefunden. Zuletzt vor zwei Wochen brachte eine Suche in einem Waldstück kein Ergebnis.

Zumindest der Rechtsstreit um die Werkstatt wurde nun aber im Berufungsprozess vom Frankfurter Oberlandesgericht einem vorläufigen Ende zugeführt. Da gegen den Geschäftsführer der Beklagten der Verdacht bestehe, den Kläger getötet zu haben, könne die Klägerpartei die Räumung verlangen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. „Die Grundsätze einer Verdachtskündigung aus dem Arbeitsrecht seien insoweit auf das gewerbliche Mietrecht übertragbar.“

Eine Revision ist möglich. Ohnehin werden sich die Parteien wohl bald vor Gericht wiedersehen, sollte es im Totschlagsprozess zu einer Anklage kommen.