Versagen in Geburtsklinik
Frau wurde bei der Geburt vertauscht! Nun fordert sie Schadenersatz in Millionenhöhe
Die Behörden sprechen von einem „einmaligen menschlichen Fehler“.

Wer als Teenager mit seiner Familie fremdelt, hatte vielleicht schon einmal den Gedanken: Sind das vielleicht überhaupt nicht meine Eltern, bin ich bei der Geburt vertauscht worden? So etwas kommt zum Glück so gut wie nie vor. Doch einer Spanierin ist dies tatsächlich passiert: Die heute 19-Jährige wurde tatsächlich kurz nach der Geburt in einem Krankenhaus mit einem anderen Säugling vertauscht. Für dies fatale Missgeschick fordert sie nun Schadenersatz in Millionenhöhe. Von der zuständigen Gesundheitsbehörde in der Region Rioja habe sie bereits eine Entschädigung in Höhe von 215.000 Euro angeboten bekommen, sagte ihr Anwalt José Sáez-Morga der Nachrichtenagentur AFP. Die junge Frau fordere jedoch drei Millionen Euro.
Drei Millionen Euro für ein Leben in einer falschen Identität: „Wir sprechen hier von enormen Schäden, die ihr ganzes Leben lang andauern werden und die niemals wieder gut zu machen sind“, betonte der Anwalt.
Zwei Neugeborene vertauscht: „Einmaliger menschlicher Fehler“
Wie konnte das überhaupt passieren? Die Spanierin war 2002 wenige Stunden nach ihrer Geburt in einem Krankenhaus in Logroño mit einem anderen Neugeborenen vertauscht worden. Die Verwechslung sei zustande gekommen, als beide Kinder in Inkubatoren gelegt wurden, wie die örtliche Gesundheitsbehörde mitteilte. Es handle sich um einen „einmaligen menschlichen Fehler“.
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Die Verwechslung war erst vor vier Jahren entdeckt worden, als sich eine der Betroffenen wegen eines Streits um Unterhaltszahlungen einem DNA-Test unterzogen hatte.
Könnte so eine Verwechslung noch einmal passieren?
Die Leiterin der regionalen Gesundheitsbehörde, Sara Alba, betonte, dass ein solcher Fehler heute nicht mehr denkbar sei. Die damaligen Computersysteme der Klinik hätten noch nicht so viele Details über die Patienten enthalten. Der Behörde seien keine weiteren Verwechslungen bekannt.
Spanischen Medienberichten zufolge lebte eine der Betroffenen nach dem versehentlichen Tausch bei einem Ehepaar, das sie für ihre Eltern hielt. Die zweite, die nun Klage eingereicht hat, wurde von einer älteren Frau aufgezogen, die sie für ihre Großmutter hielt.