Fotografieren unter fremde Röcke wird jetzt eine Straftat
Menschen, die in Ausschnitte, unter Kleider oder Unfallopfer fotografieren, werden künftig vor Gericht landen.

Berlin - Das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt kann künftig mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt für die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat am Freitag abschließend auch der Bundesrat gebilligt. Nach aktuellem Recht war das sogenannte Upskirting nur im privaten Lebensbereich, also der Wohnung, strafbar, da sie den höchstpersönlichen Lebensbereich der Fotografierten verletzen. Im öffentlichen Raum hingegen waren solche Aufnahmen bisher legal.
Strafen drohen in Zukunft auch, wenn jemand Unfalltote fotografiert oder filmt. Bislang schützte das Strafrecht nur lebende Unfallopfer. Die Regelungen treten voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft.
Durch die Verschärfungen soll die Verbreitung entsprechender Aufnahmen vor allem über soziale Netzwerke eingedämmt werden. Handykameras seien inzwischen in der Lage, Bildaufnahmen von hoher Qualität zu erstellen, heißt es im Gesetzentwurf. Die zunehmende Verfügbarkeit von Kameras und die Möglichkeit, diese einfach und unauffällig zu nutzen, führe immer häufiger dazu, dass die Rechte der abgebildeten Personen von den aufnehmenden Personen nicht beachtet würden.