Sexuelle Belästigung
Flug nach Mallorca: Deutscher fasst Flugbegleiterinnen an den Po – Festnahme!
Die spanische Polizei kennt mit deutschen Touristen, die sich nicht benehmen können, kein Pardon.

Seit Jahren bemüht sich Mallorca vergebens darum, das zweifelhafte Image der beliebten Urlaubsinsel zu verbessern. Das spanische Eiland ist zwar reich an Naturschönheiten, doch der Sauf- und Rüpeltourismus zieht weiterhin eine bestimmte Klientel an, die ihre Manieren spätestens am Flughafen abgeben.
Auf Mallorca-Flug zwei Stewardessen an den Hintern gefasst: Festnahme am Flughafen von Palma
So ein deutscher Tourist, dessen Identität die spanische Bundespolizei Guardia Civil nicht öffentlich nennt. Der Mann sei während einer Flugreise von einer deutschen Stadt bereits stark betrunken gewesen, berichtet die Mallorca-Zeitung am Samstag. Während des Fluges habe er zwei der Flugbegleiterinnen an den Hintern gefasst.
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Daraufhin habe der Pilot die spanische Polizei alarmiert. Beamte der Guardia Civil erwarteten den Rüpel-Touristen daraufhin am Flughafen von Palma de Mallorca, nach Mitternacht in der Nacht zum 3. Juni. Die Polizeikräfte nahmen den Betrunkenen mit auf eine Polizeiwache. Obwohl es sich offenbar um eine sexuelle Belästigung handelt, entschied ein diensthabender Richter dagegen, den Mann in Untersuchungshaft zu nehmen: Seiner Einschätzung zufolge handelt es sich um ein geringfügiges Vergehen, das mit einer Geldstrafe geahndet werde.
Mallorca: Belästigungen durch Party-Touristen nehmen zu, sexuelle Übergriffe können hart bestraft werden
Laut Medienberichten häufen sich die Fälle von Belästigungen und verbalen Übergriffe von Party-Touristen gegenüber anderen Urlaubern und dem Personal. Körperliche Übergriffe sind dabei allerdings immer noch die Ausnahme. Meist handle es sich um übergriffige Kommentare und gemeinsam unter Alkohol-Einfluss gegrölte Ballermann-Schlager, die geübte Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter in aller Regel ignorieren.
Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass sich der Grabsch-Tourist bei der Rückkehr nochmals verantworten müsste: Sexuelle Belästigung wird laut Strafgesetzbuch in Deutschland mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Im Zusammenhang mit anderen Straftaten kann das Urteil noch härter ausfallen.