Verurteilter Sexualstraftäter

Fall Maddie: Anklage gegen Christian B. steht – aber kommt es wirklich zum Prozess?

Dem 45-Jährigen werden weitere unfassbar grausame Taten vorgeworfen.

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Die damals dreijährige Madeleine McCann
Die damals dreijährige Madeleine McCanndpa

Es ist einer der rätselhaftesten Fälle der Kriminalgeschichte: Seit 15 Jahren wird im Fall des verschwundenen Mädchens Maddie McCann ermittelt, zwischenzeitlich sogar gegen ihre eigenen Eltern. Doch nun sind sich die Ermittler sicher, den richtigen Täter zu haben: Christian B. soll verantwortlich sein für das mysteriöse Verschwinden des damals dreijährigen Mädchens. Laut Staatsanwaltschaft Braunschweig hat der 45-Jährige noch viel mehr auf dem Kerbholz. Jetzt wurde er angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Deutschen Anklage wegen mehrerer Sexualstraftaten erhoben. Es gehe um drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern, teilte die niedersächsische Justizbehörde am Dienstag mit.

Der 45-Jährige soll die Taten zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben. Derzeit sitzt er für die Vergewaltigung einer US-Amerikanerin im Jahr 2005 im portugiesischen Praia da Luz eine mehrjährige Haftstrafe ab.

Die Ermittlungen im Fall Maddie sind immer noch nicht abgeschlossen

Genau dort verschwand am 3. Mai 2007 aus einem Ferienappartement die damals dreijährige Madeleine Beth McCann aus Großbritannien, auch Maddie genannt. Seitdem fehlt von ihr jede Spur. Der mysteriöse Fall steht immer wieder im Rampenlicht und produziert weltweit Schlagzeilen.

Christian B. soll für den Tod der kleinen Maddie verantwortlich sein.
Christian B. soll für den Tod der kleinen Maddie verantwortlich sein.Italian Carabinieri/AP

Mutter Kate und Vater Gerry McCann standen zwischenzeitlich sogar selbst unter Verdacht. Die Ermittlungen zum Verschwinden des Mädchens dauern den Angaben vom Dienstag zufolge ungeachtet der Anklageerhebung weiter an. Details zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen könnten nicht genannt werden.

Christian B. soll Rentnerin und deutschsprachiges Mädchen vergewaltigt haben

Neben den Ermittlungen im Fall Maddie wird gegen den 45-Jährigen in weiteren Fällen wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung ermittelt. Angeklagt wurde er nun, weil er zwischen dem 28. Dezember 2000 und dem 8. April 2006 eine unbekannt gebliebene, etwa 70 bis 80 Jahre alte Frau in ihrer Ferienwohnung in Portugal gefesselt und vergewaltigt haben soll. Im gleichen Zeitraum soll er ein unbekannt gebliebenes deutschsprachiges Mädchen im Alter von mindestens 14 Jahren in Portugal nackt an einen Holzpfahl gefesselt, mit einer Peitsche geschlagen und zum Oralverkehr gezwungen haben.

Der Appartementkomplex, in dem die britische Familie McCann im Jahr 2007 Urlaub machte
Der Appartementkomplex, in dem die britische Familie McCann im Jahr 2007 Urlaub machteArmando Franca/AP/dpa

Außerdem soll der Deutsche am 16. Juni 2004 eine 20-jährige Frau aus Irland brutal vergewaltigt haben. Dann soll er sein Opfer an einen Tisch gefesselt und erneut vergewaltigt sowie ausgepeitscht haben. Diese Taten soll er per Video aufgezeichnet haben. Darüber hinaus soll er sich im April und Juni 2007 zwei Mädchen im Alter von zehn und elf Jahren nackt gezeigt und vor ihnen masturbiert haben.

Christian B. ist bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorbestraft

Der über 100 Seiten umfassenden Anklageschrift seien mehrjährige, intensive und aufwendige Ermittlungen in mehreren europäischen Ländern, auch durch das Bundeskriminalamt, vorangegangen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Bei dem 45-Jährigen handele es sich um einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter, der unter anderem auch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden sei.

Der Verteidiger des Verdächtigen, Friedrich Fülscher, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Vorwürfe seien schon länger bekannt, an der Sachlage habe sich nichts geändert. „Ich halte die Beweislage in allen Fällen für dürftig“, betonte er. Das Gericht müsse zunächst über die Zulassung der Anklage entscheiden.