Urteil zu Illerkirchberg

Er stach Ece (14) in Illerkirchberg ab – nun bekam er lebenslang!

Der Mann hatte zwei Schülerinnen auf dem Schulweg attackiert. Ece (14) starb. Nun muss der Täter lebenslänglich in den Knast. 

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Der Angeklagte wurde zu lebenslänglicher Haft wegen Mordes verurteilt.
Der Angeklagte wurde zu lebenslänglicher Haft wegen Mordes verurteilt.Felix Kästle/dpa

Es war eine Tat, die Deutschland schockierte, doch nun ist das Urteil gefallen! Der brutale Messerstecher von Illerkirchberg muss wegen des Mordes an der 14-jährigen Ece lebenslänglich hinter Gitter!

Der 27-jährige Eritreer, der als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war, hatte im Dezember zwei Mädchen auf ihrem Schulweg mit einem Messer angegriffen. Eine 14-Jährige starb infolge des Angriffs, ihre 13 Jahre alte Freundin konnte fliehen.

Angeklagter bekommt lebenslänglich – und wird wohl kaum früher entlassen

Am Dienstag nun verurteilte das Landgericht Ulm den Mann. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Das Urteil erging wegen Mordes und versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung.

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Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mann gefordert, Staatsanwaltschaft und Nebenklage zudem noch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Täter plante Angriff auf Landratsamt – doch dann kamen die Mädchen

Der Staatsanwaltschaft zufolge wollte der Mann am Tag der Tat Reisedokumente für eine Eheschließung in Äthiopien beim Landratsamt des Alb-Donau-Kreises mit einem Messer erzwingen. Laut Anklage liefen die beiden Mädchen genau in dem Moment an dem Haus des Mannes vorbei, als dieser mit dem Messer auf die Straße kam.

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In der Annahme, dass die Schülerinnen das Messer gesehen hätten, habe er spontan beschlossen, sie zu töten. So habe er verhindern wollen, dass die Freundinnen die Polizei rufen und so seinen Plan durchkreuzen.

Die Familien der beiden Schülerinnen hatten sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.