Klage gegen Einbürgerung

Er hatte Frauen den Handschlag verweigert: Oberarzt darf kein Deutscher werden

Er habe seiner Ehefrau versprochen, keiner anderen Frau die Hand zu geben, sagte der Mann laut Gericht. Daraufhin wurde seine Einbürgerung abgelehnt. Zu Recht, entschied jetzt ein Gericht.

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Ein libanesischer Oberarzt wird nicht eingebürgert, weil er Frauen den Handschlag verweigert.
Ein libanesischer Oberarzt wird nicht eingebürgert, weil er Frauen den Handschlag verweigert.imago images/Panthermedia

Ein libanesischer Oberarzt wird nicht eingebürgert, weil er Frauen den Handschlag verweigert. Das entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am Freitag. Da der einbürgerungswillige Bewerber das Händeschütteln „infolge einer fundamentalistischen Kultur- und Wertevorstellung“ ablehne, sei „seine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse nicht gewährleistet“, begründete das Gericht die Entscheidung (Aktenzeichen 12 S 629/19).

Der 40-jährige Libanese, der seit 2002 in Deutschland lebt, hatte gegen die Ablehnung seiner Einbürgerung geklagt. Der Mann studierte in der Bundesrepublik Medizin. Mittlerweile ist er Oberarzt an einer Klinik. 2012 bestand er zwar den Einbürgerungstest. Er weigerte sich aber, der zuständigen Sachbearbeiterin die Hand zu geben, als diese ihm die Urkunde aushändigen wollte.

Er habe seiner Ehefrau versprochen, keiner anderen Frau die Hand zu geben, sagte der Mann nach Angaben des Gerichts. Daraufhin lehnte das Landratsamt die Einbürgerung ab. Gegen diese Entscheidung zog der Mann vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies seine Klage aber ab. Auch die Berufung vor dem Verfassungsgerichtshof ohne Erfolg. Der Mann gab zwar an, er gebe inzwischen gar niemandem mehr die Hand, weil er die Gleichheit von Mann und Frau bejahe.

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Dies sah das Gericht jedoch als rein taktisches Vorgehen, um doch noch eingebürgert zu werden. Auch dass derzeit wegen der Corona-Pandemie kaum noch Hände geschüttelt werden, spielte für die Bewertung keine Rolle. „Aufgrund der langen geschichtlichen Tradition des Handschlags“ glaubten die Richter nicht, dass das Händeschütteln dauerhaft abgeschafft werde. Der Kläger kann noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Dagegen wollte das Schweizer Parlament 2017 Schülern nicht per Gesetz vorschreiben, ihren Lehrerinnen die Hand zu geben. In der Schweiz ist ein Handschlag zur Begrüßung im Unterricht üblich. Zwei muslimische Schüler hatten zuvor jedoch den Handschlag mit ihrer Lehrerin verweigert und damit einen Sturm der Entrüstung ausgelöst.

Die Schüler aus Syrien hatten argumentiert, ihre Religion verbiete ihnen Körperkontakt mit dem anderen Geschlecht. Nach anfänglicher Toleranz beharrte die Schulbehörde darauf, dass der Handschlag in der Schule zur einheimischen Kultur gehöre. Wer gegen die Regeln verstoße, müsse mit einer Strafe rechnen.