Der kleine Awaab (2) starb, weil der Schimmel in seiner Wohnung nicht entfernt wurde.
Der kleine Awaab (2) starb, weil der Schimmel in seiner Wohnung nicht entfernt wurde. zVg

Wie sollen die Eltern dieses Schicksal ertragen? In Rochdale bei Manchester starb ein erst zweijähriger Junge, weil sich keiner für den Schimmel in seinem Zimmer zuständig fühlte. Er erlitt eine schwere Atemwegserkrankung, dann einen Atem- und schließlich einen Herzstillstand.

„Wie kann das passieren? Wie kann im Vereinigten Königreich im Jahr 2020 ein zweijähriges Kind an Schimmel in seiner Wohnung sterben?", fragte die leitende Gerichtsmedizinerin Joanne Kearsley in ihrem Bericht.

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Im Dezember 2020 wurde das kleine Kind in ein Krankenhaus eingeliefert, später jedoch wieder entlassen. Daraufhin verschlechterte sich sein Zustand. Der Junge erlitt einen Atem- und dann einen Herzstillstand.

Die Gerichtsmediziner erklärte: „Awaab starb an den Folgen einer schweren Atemwegserkrankung, die durch eine längere Exposition gegenüber Schimmelpilzen in seiner häuslichen Umgebung verursacht wurde. Es wurden keine Maßnahmen zur Behandlung und Vorbeugung des Schimmelpilzes ergriffen. Seine Atemwegserkrankung führte zum Atemstillstand.“

Schimmel in der Ein-Zimmer-Sozialwohnung führte zum Tod des Jungen

Der zweijährige Awaab I. lebte mit seinen Eltern in einer Ein-Zimmer-Sozialwohnung in Rochdale bei Manchester. Laut der Gerichtsmedizinerin entstand der Schimmel durch „normale Alltagsaktivitäten“ und eine unzureichende Belüftung. Der Vater des Kindes hatte sich mehrfach bei der Vermietungsgesellschaft der Wohnung beschwert.

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In einer Erklärung der Familie von Awaab hieß es: „Wir können nicht sagen, vor wie vielen Ärzten wir geweint haben und wie viele Mitarbeiter von Rochdale Boroughwide Housing (Vermieter, Anm. der Red.) wir angefleht haben, unsere Besorgnis über die Bedingungen, unter denen wir selbst und Awaab gelebt haben, ernst zu nehmen.“

Alles, was der Vermieter tat, war der Familie zu raten, den Schimmel zu überstreichen, erklärte Gerichtsmedizinerin Kearsley. Seit 2017 war der Familienvater deshalb mit der Wohnungsgesellschaft im Klinsch.

Wohnungsgesellschaft sieht Schimmel-Tod als „Weckruf“

Auch der Vorstandsvorsitzende der Vermietungsfirma, Gareth Swarbrick, äußerte sich zum Tod des Jungen. Er sollte ein „Weckruf für alle in den Bereichen Wohnungswesen, Sozialfürsorge und Gesundheit“ sein.

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„Wir haben und werden harte Lehren daraus ziehen. Wir haben das Risiko für die Gesundheit eines kleinen Jungen durch den Schimmelpilz im Haus der Familie nicht erkannt. Wir haben zugelassen, dass ein im Wohnungssektor weit verbreitetes gesetzliches Instandsetzungsverfahren der zeitnahen Bekämpfung des Schimmelpilzes im Wege stand. Wir müssen sicherstellen, dass so etwas nie wieder passieren kann.“

Bei der gerichtlichen Untersuchung ging es um die Ursachen und Umstände des Todesfalls, nicht um Schuld oder Strafbarkeit.