Ein bekannter Witz lautet: „Will der Meister wissen, wieso der Maurer bei Kälte nicht weiterbaut. Daraufhin der Maurer: ,Bei der Kälte platzen uns ja die Bierflaschen.‘“ So ähnlich viel Verständnis hatte jetzt auch ein spanisches Gericht für eine biertrinkenden Elektriker.

Literweise Bier bei der Arbeit als Elektriker? Ein Problem, sagte der Arbeitgeber und kündigte dem Mann. Kein Problem, befand ein Gericht in der südostspanischen Stadt Murcia. Es verpflichtete den Arbeitgeber, die Kündigung zurückzunehmen oder dem Mann 47.000 Euro Entschädigung zu zahlen, wie die Zeitung La Verdad berichtete.

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Das Unternehmen hatte einen Detektiv auf den Mitarbeiter angesetzt, der genau dokumentierte, wie sich der Elektriker von Bier zu Bier durch die Arbeitstage hangelte, wie die Zeitung weiter schrieb. Der Detektiv konnte beobachten, wie der Elektriker täglich mehrmals mit Kollegen in Bars oder Kneipen einkehrte. Zudem deckte er sich im Supermarkt mit Bierdosen ein, um diese zwischendurch zu trinken. Der Mann brachte es demnach auf bis zu drei Liter pro Schicht.

Gericht: Alkohol keine Gefährdung der Arbeitssicherheit

Sein Arbeitgeber sah darin eine erhebliche Gefährdung der Arbeitssicherheit und kündigte dem Elektriker – unter anderem auch deshalb, weil er auf der Arbeit betrunken den Dienstwagen gefahren war.

Der Mann zog gegen die Kündigung vor Gericht und bekam recht. Das Gericht in Murcia verpflichtete den Arbeitgeber, die Kündigung zurückzunehmen oder ihm 47.000 Euro Entschädigung zu zahlen. Der Richter folgte in seinem Urteil in weiten Teilen der Argumentation der gegnerischen Anwälte.

Die Rechtsanwälte des Mannes argumentierten, ihr Mandat habe keine Anzeichen von Trunkenheit gezeigt, keinen Schaden verursacht und Alkohol auch nur während der Pausen getrunken. Die aber könnten nicht zur Arbeitszeit gezählt werden. Das Gericht sah das ähnlich, zumindest in zweiter Instanz, und betonte zudem, der Mann habe Bier nur zum Essen getrunken, was die Wirkung des Alkohols bekanntlich mindere.

Und schließlich müsse berücksichtigt werden, dass es im Sommer in Murcia sehr heiß und der Durst deshalb groß sei, berichtete die Zeitung weiter über das Urteil vom März, das erst jetzt überregional bekannt wurde.

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