Eine elektrische Zahnbürste. (Symbolfoto)
Eine elektrische Zahnbürste. (Symbolfoto) Imago/Steinach

Sexuelle Übergriffe von Männern haben in aller Regel etwas mit Machtstrukturen zu tun. So auch in diesem Fall: Ein Schweizer Professor hat über mehrere Jahre mindestens elf Studierende mit mehreren Kameras im Bad und im Schlafzimmer gefilmt. Am Ende kam er mit einer Geldstrafe davon.

Professor filmte Studentinnen: Geldstrafe!

Der Bericht über den übergriffigen Professor kam an die Öffentlichkeit, weil mehrere der gefilmten Personen sich an die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) wandten. Denn das eigentliche Urteil wurde bereits im vergangenen Jahr gesprochen. Der 62 Jahre alte Professor kam mit einer Geldstrafe von 4400 Euro davon und einigte sich mit seinen Opfern auf Wiedergutmachungszahlungen von 1000 bis 2000 Euro. 

Dabei hatte er alles ziemlich perfide geplant. Er hatte ein Praktikum ausgeschrieben und für die Zeit eine Wohnung in seinem Haus als Unterkunft angeboten. Schließlich ist es für Studierende in der kostenintensiven Schweiz nicht einfach, ein Zimmer oder eine Wohnung zu finden. Das nutzte der Professor aus.

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Das Schlafzimmer habe er dabei genauso mit einer Kamera ausgestattet wie das Badezimmer. Dort stand laut dem Bericht eine in China erworbene elektrische Zahnbürste, die mit Kamera und Bewegungsmelder ausgestattet gewesen sein soll. Zudem soll der Duschvorhang so manipuliert gewesen sein, dass er nicht richtig schloss. 

Professor filmte Studentinnen - und wollte ihnen „Massagekurse“ geben

Mindestens elf Personen, darunter zehn Frauen, seien zwischen 2017 und 2020 gegen ihren Willen gefilmt wurden. Im Bericht der NZZ spricht eine von ihnen davon, dass das nicht die einzige Merkwürdigkeit gewesen ist. Demnach sei der Professor immer wieder in ihrem Wohnbereich aufgetaucht und habe ihr „Massagekurse“ angeboten. Mindestens einer Studentin soll der Lehrende mehrfach zu nahe gekommen seien und vor ihr in Unterhosen erschienen sein.

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Aufgedeckt wurde die Ekel-Überwachung des Professors übrigens durch einen Zufall: Die Polizei ermittelte in einem anderen Fall gegen seinen Sohn, beschlagnahmte dabei auch den Computer des Professors. Darauf befanden sich die Videos der Studentinnen, die Ordner waren mit ihren Namen beschriftet. Anzeige mussten aber die betroffenen, denn die Verletzung der Privatsphäre wird in der Schweiz nicht automatisch verfolgt, sondern ist ein Antragsdelikt.