Ein nackter Mann im Hof ist kein Grund, die Miete zu mindern
Ein schräges Urteil fällte jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt: Auch wenn sich der Vermieter regelmäßig nackt im Hof des Hauses sonnt, ist das kein Grund, die Miete zu mindern.

Ein schräges Urteil fällte jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt: Auch wenn sich der Vermieter regelmäßig nackt im Hof des Hauses sonnt, ist das kein Grund, die Miete zu mindern.
Hätten Sie auch so geurteilt? Das Oberlandesgericht in Frankfurt begründete seine Entscheidung im schönsten Amtsdeutsch so: Durch den nackten Mann werde „die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigt“. Ästhetische Empfinden spiele dabei „keine Rolle“, eine „grob ungehörige Handlung“ liege nicht vor. Außerdem sei die Sonnenliege nur dann sichtbar, wenn man sich weit aus dem Fenster lehne.
Hintergrund der schrägen Entscheidung: Das OLG hatte sich in dem betreffenden Haus mit zahlreichen angeblichen Mietmängeln befassen müssen. Das Haus liege „in einem sehr gehobenen Wohngebiet“ im Frankfurter Westend, das Umfeld biete „Ruhe und Gediegenheit“. Das Haus wird als Wohnhaus genutzt, es gibt aber auch eine Büroetage.
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Vermieter verklagte seinen Mieter
Die Besonderheit: Der Vermieter, der sich gern nackt sonnt, war in diesem Fall der Kläger - eine Personalberatung, die sich daran störte, war die Beklagte: Die Gesellschaft hatte die Miete gekürzt und teilweise sogar ganz ausgesetzt, was der Vermieter nicht akzeptierte.
Bevor das OLG sich mit dem Fall befasste, hatte das Landgericht der Klage des Vermieters, der die ausstehenden Mieten eintreiben wollte, überwiegend stattgegeben. Der Mieter ging in Berufung, hatte aber nur geringen Erfolg. Gerechtfertigt sei die Mietminderung nur wegen umfangreicher Bauarbeiten in der Nachbarschaft, so das OLG. Wegen Lärm und Staub seien 15 Prozent angemessen.
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Juristen trafen keinen nackten Mann im Flur
„Weitergehende Minderungsgründe bestehen dagegen nicht“, entschied das OLG nach einem Ortstermin. Auch Essensgerüche seien kein Grund für eine Mietminderung. In einem gemischt genutzten Haus gehöre es dazu, „dass man sich gelegentlich ein Mittagessen kocht.“
Beim Ortstermin trafen die Juristen auch auf keinen nackten Mann im Flur. Der Mieter hatte behauptet, dass der Vermieter sich bereits unbekleidet durch das Treppenhaus zum Hof begebe. Während des Ortstermins war dies aber nicht der Fall. Der Kläger habe vielmehr glaubhaft erklärt, immer einen Bademantel zu tragen, den er erst unmittelbar vor der Sonnenliege ausziehe, so das Gericht.