Zehn Jahre nach ihrem Tod
Martina Rossis Balkonsturz auf Mallorca war ein Verbrechen – jetzt müssen zwei Männer in den Knast!
Im August 2011 stürzte Martina Rossi vom Balkon eines Hotels auf Mallorca. Die Behörden gingen zunächst von einem Unfall aus, doch die 20-Jährige floh vor einer Vergewaltigung.

Von den Mallorquinischen Behörden wurde es als typischer Fall von Balconing abgetan, als das leichtsinnige Klettern junger Touristen auf den Balkonen von Mallorcas Hotelanlagen. Doch es war nicht etwa der Leichtsinn, der die damals 20-jährige Martina Rossi im August 2011 in den Tod getrieben hatte, sondern die Angst! Die Angst vor zwei jungen Männern, die sie vergewaltigen wollten. Nach fast zehn Jahren wurden Alessandro A. und Luca V. zu Haftstrafen verurteilt.
Die Familie von Martina Rossi brachte die Ermittlungen wieder ins Laufen
Am Morgen des 3. August 2011 kehrte Martina Rossi nach einer Partynacht in ihr Hotel in Cala Major zurück. Die junge Frau aus Genua war mit einigen Freunden auf der Baleareninsel Mallorca. Im Morgengrauen fiel sie vom Balkon des Zimmers 609, dem von Alessandro A. und Luca V., und starb. Die Polizei von Mallorca legte die Ermittlungen schnell zu den Akten. Für sie war es nur ein weiterer Todesfall einer jungen, betrunkenen Touristin, die es nicht sein lassen konnte, auf dem Balkon herumzuklettern. Dass wir heute wissen, dass es anders war, ist allein der Familie der Toten zu verdanken.
Die hatte nie an die Version der mallorquinischen Behörden geglaubt und reiste selbst auf die Baleareninsel um Nachforschungen anzustellen – mit Erfolg: Bereits im Jahr 2012 nahm die Staatsanwaltschaft in Genua die Ermittlungen auf. 2014 wurde eine weitere Autopsie von Martina Rossis Körper veranlasst. Und dennoch gingen viele Jahre ins Land, bis ein Gericht in Arezzo, wo die beiden Verdächtigen ansässig waren, im Jahr 2018 die Verhandlungen aufnahm. Der Vorwurf: Alessandro A. und Luca V. sollen versucht haben, Martina Rossi zu vergewaltigen. In ihrer Not lief die Studentin auf den Balkon, kletterte übers Geländer, konnte sich nicht halten und stürzte in die Tiefe und starb.
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Bis es zum Prozess kam, hatten sich Alessandro A. und Luca V. bereits in verschiedene Widersprüche verwickelt. So hatten sie gegenüber der Polizei von Mallorca ausgesagt, in jener Nacht gar nicht mit Martina Rossi zusammen gewesen zu sein, bei der Befragung in Italien gaben sie an, dass die junge Frau doch in ihrem Zimmer war. Zudem gab es eine belastende Tonaufnahme von einem Moment, in dem sich die beiden Männer ungestört fühlten. Auf der ist zu hören, wie sie erleichtert darüber sind, dass an Martina Rossis Körper zunächst keine Beweise für einen Vergewaltigungsversuch zu finden waren.

Das Gericht verurteilte die beiden Männer zunächst wegen Vergewaltigung mit Todesfolge zu Haftstrafen von sechs Jahren, doch sie gingen in Berufung. Die Vergewaltigung sei verjährt und es lägen nicht genug Beweismittel für den Tathergang vor, argumentierten ihre Anwälte und hatten damit vor einem Berufungsgericht in Florenz Erfolg. Im Juni 2020 wurden Alessandro A. und Luca V. freigesprochen. Das löste nicht nur Entsetzen bei Martina Rossis Familie, sondern auch bei zahlreichen feministischen Gruppen aus. Sie bezeichneten den Tod von Martina Rossi als Femizid. Als Femizid wird die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts bezeichnet. Oft ist ein solches Verbrechen eine Konsequenz aus Besitzansprüchen und Ungerechtigkeiten, die in ihrem Geschlecht begründet liegt.
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Und tatsächlich: auch bei dieser Entscheidung blieb es nicht. Italiens Oberster Gerichtshof hat nun auch das Urteil aus Florenz gekippt und für die beiden Vergewaltiger Haftstrafen von jeweils drei Jahren ausgesprochen. Es dürfte der Schlussstrich unter einer langen juristischen Auseinandersetzung sein – und der Startpunkt für Martina Rossis so hart kämpfende Familie, mit allem abzuschließen.