Disney+ legt vor: Gibt es jetzt bald auch Netflix mit Werbeunterbrechungen?
Netflix schwächelt, Konkurrent Disney+ will mit attraktiven Abos die Nutzerzahlen verdoppeln.

Netflix – niemals mit Werbeunterbrechung: Das galt als unumstößliches Geschäftsmodell des Streaming-Riesen. Doch damit könnte bald Schluss sein. Netflix-Chef Spencer Neumann ließ bei einer Investorenkonferenz durchklingen, das Unternehmen überdenke seine Strategie.
Sag niemals nie. Ein günstiges Abo mit Werbepausen wird von Netflix nicht mehr ausgeschlossen, nachdem die erstarkende Konkurrenz Disney+ bereits eine ähnliche Ankündigung vorgelegt hat.
Wenn die Netflix-Kunden es wollen: Warum nicht?
Der Netflix-CEO betonte, das aktuelle Abonnementgeschäft sei „großartig“ und „global skalierbar“, jedoch möchte Netflix das günstige Abo mit Werbeunterbrechungen nicht mehr ausschließen. Wenn es von Kunden nachgefragt werde, warum nicht?
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Durch die Konkurrenz von Disney+ hat die Diskussion über ein werbefinanziertes Abo einen neuen Schub erfahren. In den USA bieten auch die Netflix-Konkurrenten HBO Max und Paramount Plus ähnliche Modelle an.
Disney+ startet neues Abomodell mit Werbepausen
Vor ein paar Tagen machte Streaming-Anbieter Disney+ öffentlich, dass bis zum Ende des Jahres 2022 ein derartiges Modell in den USA angeboten wird. Deutsche Kunden werden in diesem Jahr allerdings noch nicht in den Genuss kommen. Erst 2023 könnte das neue Abo-Modell auch hierzulande verfügbar sein.
Der im November 2019 gestartete Streaming-Service Disney+ übertraf die Prognosen mit 11,8 Millionen neuen Abonnenten im letzten Quartal deutlich. Ende 2021 zählte er schon knapp 130 Millionen Kunden. Netflix kommt auf knapp 222 Millionen. Netflix hatte mit seinen Quartalszahlen zuletzt enttäuscht und einen trüben Geschäftsausblick abgegeben. Disney hält dagegen am Ziel fest, die Abonnentenzahl bis 2024 auf über 230 Millionen zu steigern.
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Erst kürzlich unterlag Netflix in einem Gerichtsprozess um Vertragsklauseln, wonach Netflix Abo-Preise nicht willkürlich erhöhen darf. Das Landgericht Berlin gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt.