Prozessauftakt in Offenburg

Der Schwarzwald-Rambo gesteht vor Gericht - und kritisiert die Polizisten

Im Sommer entwaffnete Yves R. vier Polizisten und sorgte für einen tagelangen Polizeieinsatz im kleinen Ort Oppenau.

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Yves R. am Freitag vor Gericht in Offenburg.
Yves R. am Freitag vor Gericht in Offenburg.AFP/Thomas Kienzle

Es waren beängstigende Tage im beschaulichen Schwarzwald-Ort Oppenau. Im vergangenen Sommer durchkämmten hunderte Polizisten, viele von ihnen schwer bewaffnet, ein Waldstück am Ortsrand. Sie suchten Nach Yves R., einem ortsansässigen Waffennarren, der als „Waldläufer“ oder „Schwarzwald-Rambo“ Schlagzeilen machte. Am 12. Juli entwaffnete er vier Polizisten und verschwand mit ihren Dienstwaffen. Seit gestern wird ihm der Prozess gemacht.

Der erste Verhandlungstag vor dem Offenburger Landgericht begann mit einem Geständnis des 32-Jährigen. In einer Erklärung, die er von seinen Anwälten verlesen ließ, erklärte Yves R., dass er die vier Polizisten entwaffnet habe und dann mit ihren Waffen geflohen sei. Er habe aber nie vorgehabt, damit jemanden zu verletzen. Ihn habe die Angst getrieben, verhaftet zu werden:„ Ich bin ein freiheitsliebender Mensch“, hieß es in dem Statement.

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R. ist unter anderem wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Ihm drohen allein wegen Geiselnahme bis zu 15 Jahre Haft. Im Sommer 2020 hatte seine Flucht Polizei und Öffentlichkeit tagelang in Atem gehalten. Laut Anklage hatte der damals 31-Jährige am 12. Juli bei der Kontrolle einer von ihm illegal genutzten Gartenhütte im Schwarzwaldstädtchen Oppenau vier Polizisten entwaffnet. Ein Großaufgebot der Polizei durchkämmte die Umgebung mit Hubschraubern, Spürhunden und Spezialkräften. Erst fünf Tage nach seinem Entkommen wurde der mehrfach vorbestrafte Yves R. festgenommen.

R., der über eine funktionstüchtige Armbrust verfügt habe und sich im Dachgeschoss eines Gasthofes, in dem er einige Zeit wohnte, einen Schießstand eingerichtet hatte, beschrieb sich über seine Anwälte als „Outdoorfreak“. Er habe sich in einer Lebenskrise befunden und beschlossen, eine Wanderung durch Deutschland zu machen. Eine Art Probelauf habe er im Oppenauer Wald gemacht: Zunächst habe er sein Lager unter freiem Himmel aufgeschlagen, anschließend in der Gartenhütte, wo er einige Male übernachtet habe, bevor er von der Polizei kontrolliert worden sei.

Schwarzwald-Rambo: Polizei behandelte ihn herablassend

Bei der Kontrolle sei die Situation eskaliert, auch weil einer der vier Beamten herablassend und provozierend aufgetreten sei. „Der Tonfall war meines Erachtens völlig unangemessen“, ließ R. verkünden. Als dieser Beamte ihn habe abtasten wollen, habe er den Eindruck gewonnen, dass er verhaftet werden sollte. Daraufhin habe er „reflexartig“ seine Schreckschusswaffe gezogen und diese auf den Beamten gerichtet. Dass alle vier Beamten daraufhin ihre Waffen abgaben und sich entfernten, habe ihn selbst überrascht, gab R. an.

Mit den Waffen und etwas Ausrüstung habe er die Flucht ergriffen - aus Angst, dass die Polizisten zurückkommen und auf ihn schießen könnten. „Während der Flucht gab es keinen richtigen Plan“, verlasen seine Anwälte. Von der Dimension der Suchaktion habe R. nicht alles mitbekommen. Nach einiger Zeit sei er hungrig und dehydriert gewesen. Schließlich habe er sich nahe Oppenau einem Postboten gezeigt. Es sei ihm klar gewesen, dass dieser die Polizei verständigen werde. „Ich wollte einfach nur, dass es aufhört.“

Schwer bewaffnete Polizisten in einem Waldstück bei Oppenau.
Schwer bewaffnete Polizisten in einem Waldstück bei Oppenau.dpa/Benedikt Spether

SEK-Beamte umstellten R. schließlich in einem Gebüsch an einem Steilhang, wie auch auf einem Video von der Festnahme zu sehen ist, das vor Gericht gezeigt wurde. Aufgeben sei für ihn nicht infrage gekommen, ließ R. seine Anwälte vorlesen. Er habe gehofft, erschossen zu werden, weil er nicht ins Gefängnis habe gehen wollen.

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Auf den Filmaufnahmen ist zu sehen, dass daraufhin mit einem Taser auf R. geschossen wurde. R. griff nach einem Beil und schlug um sich, wobei er einen Beamten am Fuß traf. Dann wurde R. überwältigt und aus dem Gebüsch gezogen. Dass er den SEK-Beamten verletzt habe, tue ihm leid, ließ R. verlesen. Der Beamte ist nach Aussage eines als Zeuge geladenen Polizisten immer noch dienstunfähig. Ein Urteil in dem Verfahren könnte am 19. Februar fallen.