Corona-Testzentrum am Flughafen Düsseldorf
Corona-Testzentrum am Flughafen Düsseldorf Foto: Roberto Pfeil/dpa

Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland sollen ab dem 8. November neue Quarantäne-Bestimmungen gelten. Das berichtet die Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf einen Entwurf für eine neue Muster-Quarantäneverordnung, über die am Mittwoch das Bundeskabinett beriet. Zentraler Punkt in dem Entwurf ist eine Pflichtquarantäne von zehn Tagen für alle Rückkehrer aus Gebieten, die vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft werden. Bislang gilt Rückkehrer aus Risikogebieten eine Pflichtquarantäne von 14 Tagen.

In dem Entwurf heißt es, dass diese Pflichtquarantäne verkürzt werden kann, wenn der oder die Betroffene „frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise“ einen negativen Corona-Test vorlegen können.

Mehr aktuelle Nachrichten aus dem Ressort Panorama finden Sie hier >>

Die Musterverordnung sieht Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht vor. Sie gelten für Transitreisen, für Reisen in Nachbarländer von weniger als 24 Stunden Dauer, für Besuche aus familiären Gründen von bis zu 72 Stunden, für Berufs- und Studienpendler sowie für Beschäftigte im Waren- und Personenverkehr, für Beschäftigte im Gesundheitswesen und für „hochrangige Repräsentanten staatlicher Organe“.

Eine weitere Regelung sieht mehrere Ausnahmen von der Quarantänepflicht vor, wobei sich Betroffene in diesen Fällen einem Coronatest unterziehen müssen: Dies gilt etwa für Besuche aus familiären Gründen von mehr als 72 Stunden, für „zwingend notwendige berufliche Tätigkeiten“ für bis zu fünf Tage und für Teilnehmer internationaler Sportveranstaltungen.

Sonderregelungen soll es für Saisonarbeiter, Bundeswehrangehörige und Urlaubsrückkehrer, soweit ein Schutz- und Hygienekonzept im Urlaubsland vorliegt und keine „Infektionslage“ der Sonderregelung entgegensteht, geben.